
Gegen einen ehemaligen Brigadegeneral der syrischen Geheimdienste und einen früheren Kriminalpolizisten wurden in Wien Haftstrafen von jeweils acht Jahren verhängt. Außerdem wurden die Angeklagten zu Schmerzensgeldzahlungen von insgesamt 130.000 Euro an ihre Opfer verurteilt. Beide Männer hatten 2015 Asyl in Österreich beantragt und lebten seither dort.
Die Anklageerhebung erfolgte im Rahmen internationaler Abkommen. Das österreichische Recht sieht die Zuständigkeit seiner Gerichte für bestimmte im Ausland begangene Straftaten vor. Mehrere europäische Länder, darunter auch Deutschland, haben bereits syrische Staatsbürger wegen Verbrechen während des Bürgerkriegs in dem Land vor Gericht gebracht.
Diese Nachricht wurde am 06.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
