
Das Hamburger Landgericht verschärfte damit ein Urteil aus erster Instanz. Der Angeklagte muss zudem ein Antigewalttraining absolvieren und gemeinnützige Arbeit leisten. Von der Erfüllung dieser Auflagen und seiner persönlichen Entwicklung ist abhängig, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Entscheidung soll in sechs Monaten getroffen werden.
Der Angeklagte hatte mit seinem jüngeren Bruder zunächst die Teilnehmer einer Mahnwache für Israel mit antisemitischen Parolen beleidigt. Später verletzte er einen 60-Jährigen durch einen Faustschlag. Der Fall hatte bundesweit für Diskussionen gesorgt.
Diese Nachricht wurde am 12.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.