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Zweiklassengesellschaft
Für und Wider von Privatschulen

Die Verfasser des deutschen Grundgesetzes waren überzeugt: Allen Kindern soll ein gleicher und gleichwertiger Zugang zu Bildung offen stehen. Das gilt für öffentliche Schulen, aber insbesondere auch für Privatschulen. Aber wer besucht tatsächlich Privatschulen und aus welchen Gründen?

Moderation: Markus Dichmann | 26.11.2016
    Schüler der privaten Grundschule in Bröbberow stellen auf der Wiese vor dem Schulgebäude ihre Fahrräder ab.
    Privatschulen wie die Freie Schule in Bröbberow (Mecklenburg-Vorpommern) werden immer beliebter. (picture alliance / dpa/ Jens Büttner)
    Festgehalten wurde diese Idee im sogenannten Sonderungsverbot. Niemals dürfe eine Privatschule Schuldgelder erheben, die Kinder aus schlechteren wirtschaftlichen Verhältnissen vom Schulbesuch ausschließen würden.
    Während aber in den letzten Jahren die Zahl von Privatschulen und -schülern stetig steigt, attestiert eine gerade erschienene Studie: 16 Bundesländer würden das Sonderungsverbot missachten und durch Privatschulen werde soziale Selektion betrieben. Die Privatschulen hingegen argumentieren, sie seien aufgrund schlechter Grundversorgung dazu gezwungen, hohe Schulgelder zu erheben – und sie würden einen erheblichen Beitrag zur deutschen Schullandschaft leisten.
    Welchen Dienst leisten sie für die deutsche Schullandschaft? Sind Privatschulen tatsächlich den Bessergestellten vorbehalten? Welche Konsequenzen hätte das? Wie ließe es sich ändern?
    Gesprächsgäste:
    • Michael Wrase, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung
    • Klaus Vogt, Präsident des Verbands deutscher Privatschulen
    • Ties Rabe, Senator für Schule und berufliche Bildung in Hamburg
    Eine Sendung mit Hörerbeteilung über Telefon 00800 / 44 64 44 64 oder per Mail: campus@deutschlandfunk.de