Bundestag
Zweiter Anlauf zur Wahl neuer Richter für das Bundesverfassungsgericht

Im Bundestag gibt es einen neuen Anlauf für die Wahl von drei Richtern beim Bundesverfassungsgericht. Der erste Versuch Anfang Juli war spektakulär gescheitert. Diesmal geben sich die Koalitionsfraktionen zuversichtlich.

    Die Barette der Verfassungsrichter liegen vor einer Verhandlung aufgereiht auf dem Tisch in einem Verhandlungssaal des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.
    Am Bundesverfassungsgericht sind drei Posten vakant. Der Bundestag entscheidet über deren Neubesetzung. (picture-alliance / dpa / Uli Deck)
    Das Parlament entscheidet am Nachmittag über drei neu zu besetzende Posten am höchsten deutschen Gericht. Zur Abstimmung stehen die beiden SPD-Kandidatinnen, die Rechtswissenschaftlerin Ann-Katrin Kaufhold und die Verwaltungsrichterin Sigrid Emmenegger, sowie der von der Union vorgeschlagene Arbeitsrichter Günter Spinner.

    Union sorgt für Eklat im ersten Anlauf

    Der erste Anlauf der Richterwahl war kurz vor der parlamentarischen Sommerpause gescheitert, weil die Union ihre zuvor zugesicherte Zustimmung für die SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf zurückgezogen hatte. Die Wahl wurde daraufhin kurzfristig von der Tagesordnung des Bundestages genommen. Brosius-Gersdorf verzichtete wenig später auf ihre Kandidatur, die SPD nominierte stattdessen die Juristin Emmenegger. Der Vorgang sorgte für erhebliche Verstimmungen in der Koalition. Unions-Fraktionschef Spahn stellte nun aber eine Zustimmung seiner Fraktion für die SPD-Kandidatinnen in Aussicht.

    Bilger (CDU): Großer Rückhalt für alle Kandidatinnen und Kandidaten

    Auch Unions-Parlamentsgeschäftsführer Bilger gab sich optimistisch: In der Unionsfraktion gebe es "großen Rückhalt" für die Personalvorschläge. SPD-Vize-Fraktionschefin Eichwede erklärte vor kurzem, man habe mit den demokratischen Fraktionen gesprochen und positive Signale vernommen.
    Auch die Zustimmung der Grünen scheint sicher. Fraktionschefin Haßelmann sagte, nach dem "ungeheuerlichen Vorgang um die gescheiterte Richterwahl" vor der Sommerpause gehe es darum, "weiteren Schaden vom Bundesverfassungsgericht abzuwenden." Die Linke gab ihren Abgeordneten keine Linie vor. Fraktionschefin Reichinnek sprach von einer "Gewissensentscheidung". Sie kritisierte erneut, dass die Union wegen eines Unvereinbarkeitsbeschlusses keine Gespräche mit ihrer Partei geführt habe.

    Zweidrittel-Mehrheiten nötig

    Um gewählt zu werden, braucht jeder der drei Nominierten eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Würden alle Abgeordneten teilnehmen, wären das 420 Stimmen. Union und SPD kommen zusammen auf 328, mit den Grünen wären es 413. Benötigt würden damit mindestens sieben Stimmen aus der Linkspartei, weil weder Union noch SPD auf eine Unterstützung der AfD angewiesen sein wollen.
    Ein erneutes Scheitern käme einem politischen Desaster für die Koalition gleich. Allerdings gäbe es einen Ausweg: Ohne Einigung im Bundestag, könnte ein Ende 2024 beschlossener Ersatzwahlmechanismus greifen - und der Bundesrat einspringen.
    Diese Nachricht wurde am 25.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.