
Sie traten einer Prozessgemeinschaft bei, die von dem Staatsrechtler Stefan Korioth von der Juristischen Fakultät der Universität München vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten wird.
Zur Prozessgemeinschaft gehören die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Hintergrund ist, dass Bayern im Juli eine Klage gegen den Finanzausgleich beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hatte. Der Freistaat fordert eine Neuregelung, da er inzwischen seit Jahren die mit Abstand größte Last bei dem Ausgleichssystem trägt.
Diese Nachricht wurde am 20.09.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.