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Alexander Pollak / Ruth Wodak. Der ausgebliebene Skandal. Diskurshistorische Untersuchung eines Wiener Gerichtsurteils.

Gerade war etwas Gras gewachsen über die Beteiligung der Freiheitlichen an der österreichischen Regierung und die eher symbolische Empörung der Europäischen Union im Jahre 2000, da erinnert uns der freiheitliche Volksanwalt Ewald Stadler daran, wozu FPÖler immer wieder gut sind. Seine Sprüche über die „angebliche“ Befreiung vom Faschismus 45 und die Gleichsetzung von Sowjetherrschaft und Naziterror zeigen, wie man sich in Österreich mit rechtem Denken wichtig machen kann. Dabei ruft beim Nachbarn weder der offene noch der verdeckte Hang zu brauner Geschichte in jedem Fall einen Skandal hervor. Dies gilt besonders für die österreichische Justiz, wie man nun im Buch zweier österreichischer Linguisten „Der ausgebliebene Skandal“ nachlesen kann, die sich der Mühe unterzogen haben, ein zehn Jahre altes Wiener Gerichtsurteil einer Sprachanalyse zu unterziehen. Christoph Burgmer hat sich mit dem Fall und dem Buch beschäftigt:

Christoph Burgmer | 22.07.2002
    Gerade war etwas Gras gewachsen über die Beteiligung der Freiheitlichen an der österreichischen Regierung und die eher symbolische Empörung der Europäischen Union im Jahre 2000, da erinnert uns der freiheitliche Volksanwalt Ewald Stadler daran, wozu FPÖler immer wieder gut sind. Seine Sprüche über die "angebliche" Befreiung vom Faschismus 45 und die Gleichsetzung von Sowjetherrschaft und Naziterror zeigen, wie man sich in Österreich mit rechtem Denken wichtig machen kann. Dabei ruft beim Nachbarn weder der offene noch der verdeckte Hang zu brauner Geschichte in jedem Fall einen Skandal hervor. Dies gilt besonders für die österreichische Justiz, wie man nun im Buch zweier österreichischer Linguisten "Der ausgebliebene Skandal" nachlesen kann, die sich der Mühe unterzogen haben, ein zehn Jahre altes Wiener Gerichtsurteil einer Sprachanalyse zu unterziehen. Christoph Burgmer hat sich mit dem Fall und dem Buch beschäftigt:

    Der Fall liegt schon mehr als 15 Jahre zurück. Im Februar 1986 wurden beim Bundeskongress der Vereinigten Grünen Österreichs von Mitgliedern Flugblätter verteilt mit dem Titel "Wie ‚braun’ sind die Vereinigten Grünen Österreichs?" Angegriffen wurde darin der niederösterreichische Landesvorsitzende Herman Soyka. Der Vorwurf: als Herausgeber einer rechtsextremen Zeitschrift pflege er die "Tradition von anno nazimal" und trete für "Rassenreinheit, Erbgesundheitslehre und gegen die Integration von Ausländern" ein. Er solle aus der Partei ausgeschlossen werden. Soyka verklagte daraufhin den Herausgeber wegen Ehrbeleidigung und bekam sowohl in erster Instanz als auch vor dem Berufungsgericht 1990 recht. Denn, so der erstinstanzliche Richter wörtlich: das "Eintreten für Rassereinheit, Erbgesundheitslehre und gegen die Integration von Ausländern ist per se betrachtet nicht ehrenrührig". Der Vorwurf, damit stehe man in der Tradition von "anno nazimal" sah Richter Maurer dagegen als Beleidigung an und verurteilte den verantwortlichen Autor des Flugblattes zu einer Geldstrafe. Maurers Urteil wurde in zweiter Instanz bestätigt. Soweit die Fakten.

    Weder der Fall selbst noch das Urteil führten in Österreich zu einer öffentlichen Diskussion. Auch nicht, dass sowohl der Richter in erster Instanz, Ernest Maurer, heute Senatsvorsitzender in Mediensachen am Landgericht Wien, als auch der Berufungsrichter Gerhard Hager, derzeit Europaabgeordneter der FPÖ, der rechtsradikalen Freiheitlichen Partei um Jörg Haider verbunden sind.

    10 Jahre nach diesem Urteil hat nun die Wiener Linguistin Ruth Wodak zusammen mit ihrem Kollegen Alexander Pollak den Fall untersucht. Anlass war die Berufung des oben erwähnten Richter Maurers im Jahr 2000 in das Kuratorium des ORF, des Österreichischen Rundfunks durch die blau-schwarze Regierung. Die Sprachwissenschaftlerin wollte feststellen, ob anhand sprachlicher Indizien eine politisch-ideologische Befangenheit des Richters festzustellen sei. Das Gutachten stützt sich auf sprachwissenschaftliche Textanalyseverfahren. Die so genannte "forensische" Linguistik untersucht die Sprache der Jurikative, versucht aus dem Argumentationsgeflecht der juristischen Fachsprache die persönlichen Intentionen des Richter herauszufiltern. Dabei geht es Wodak nicht darum, spezifische Kenntnisse über das Urteil oder die Anwendung von Gesetzestexten zu bewerten, sondern vielmehr Begriffsverwendungen und Begriffsdefinitionen des Richters offen zu legen.

    Was ist für ihn "typisch nationalsozialistisch" und was nicht, was hält er von Meinungsfreiheit? Wenn er die Anschuldigung "anno nazimal" als Beleidigung wertet, wie begründet er das? Bei der Lektüre der Studie erschließt sich so bis ins Detail belegt der politische Horizont des Richters. Der Richter weist in der Urteilsbegründung nicht die "politische und ideologische Unbefangenheit und im Speziellen nicht jene Distanz zu NS-Ideologemen auf", so das abschließende Ergebnis. Wen wundert’s da noch, das Richter Maurer, genau wie sein Kollege im Berufungsverfahren, Gerhard Hager, in den folgenden Jahren in Haiders Österreich Karriere gemacht haben.

    Doch Wodak geht es nicht nur um den ‚ausgebliebenen Skandal’ im Fall Soyka, sie schlägt implizit ein Verfahren vor, durch das Gerichtsurteile einer außerjuristischen Begutachtung unterzogen werden können. Die Linguistik soll so einen Beitrag zur Bewusstseinsbildung leisten. Die Gerichtsbarkeit wird als Teil des gesellschaftlichen Systems gesehen und soll zum Gegenstand einer "begründeten und fundierten öffentlichen Erörterung" werden. Gerichtsurteile werden zwar in der Öffentlichkeit diskutiert, die Frage jedoch, inwieweit in die Urteile gesellschaftliche Vorstellungen und politische Interessen des Richters selbst einfließen, berührt zumindest in Österreich ein Tabu. Dabei dienen gerade Strafgerichtsprozesse häufig dazu, vor dem Hintergrund einer angeblichen Aufklärung einer Straftat gesellschaftliche Stereotype und häufig reaktionäre Ideologien zu transportieren und zu festigen. "Mentalitätsarbeit" nennt dies Alfred J. Noll in seinem Nachwort zu Wodaks und Pollaks Studie. Die dem Gutachten der beiden hinzufügten drei Kommentare erörtern darüber hinaus den Zusammenhang zwischen der Etablierung der Freiheitlichen Partei Jörg Haiders und der Justiz in Österreich. Eine notwendige Ergänzung. Denn bis heute überzieht Jörg Haider seine politischen Gegner mit einer wahren Prozessflut.

    Leider fehlt in der Veröffentlichung eine eingehende Analyse darüber, warum weder diese politische Instrumentalisierung der Justiz noch das jetzt veröffentlichte Buch zu einer öffentlichen Debatte über die Rolle der Jurikative in der politischen Gegenwart Österreichs führen. Hier ist der Leser darauf angewiesen, seine eigenen Schlussfolgerungen ziehen.

    Es könnte zudem aufschlussreich sein, in Deutschland einmal unter derartigen Aspekten die Urteile des Hamburger Richters Schill in einem linguistischen Gutachten zu untersuchen.

    Christoph Burgmer besprach "Der ausgebliebene Skandal. Diskurshistorische Untersuchung eines Wiener Gerichtsurteils" von Alexander Pollak und Ruth Wodak, erschienen im Czernin Verlag, Wien. Es hat 160 Seiten und kostet 15 Euro.