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Atomausstieg
Karlsruhe billigt AKW-Betreibern "angemessene Entschädigung" zu

Den Energiekonzernen steht wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Katastrophe von Fukushima eine "angemessene Entschädigung" zu. Das urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nach Klagen von Eon, RWE und Vattenfall.

06.12.2016
    Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (Baden-Württemberg), Gabriele Britz (l-r), Andreas Paulus, Michael Eichberger, Johannes Masing, Ferdinand Kirchhof (Vorsitz), Reinhard Gaier, Wilhelm Schluckebier und Susanne Baer.
    Das Bundesverfassungsgericht weist die Forderungen der AKW-Betreiber zurück. (dpa / picture alliance / Uli Deck)
    Das Bundesverfassungsgericht hat den AKW-Betreibern eine "angemessene Entschädigung" zugebilligt. Geklagt hatten Eon, RWE und Vattenfall. Die Energiekonzerne vertreten die Ansicht, dass die Kehrtwende der Bundesregierung nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011 eine Enteignung darstelle, für die ihnen Entschädigung zustehe.
    Diese Auffassung hat Karlsruhe nun in Teilen bestätigt. Dem Urteil zufolge muss der Gesetzgeber bis Ende Juni 2018 eine entsprechende Regelung schaffen. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird den Unternehmen noch kein Geld zugesprochen. Sie schafft aber die Grundlage dafür, um Ansprüche außergerichtlich oder in weiteren Prozessen durchzusetzen.
    Entgegenkommen der Bundesregierung
    2011 hatte die Bundesregierung eine kurz zuvor beschlossene Laufzeitverlängerung für die 17 deutschen Kraftwerke rückgängig gemacht. Als Folge gibt es heute nur noch acht aktive Meiler, die letzten müssen Ende 2022 vom Netz. Die Atomkonzerne wollten ein Grundsatzurteil erstreiten, um anschließend vor Zivilgerichten auf Schadenersatz klagen zu können.
    Die Gesamtsumme, um die es geht, wird in der Branche auf etwa 19 Milliarden Euro geschätzt. Offen ist indes, ob die Versorger die Ansprüche wirklich durchsetzen würden. Denn parallel laufen in Berlin Verhandlungen über die Aufteilung der Kosten für die Entsorgung der atomaren Altlasten - hier sind die Konzerne auf das Entgegenkommen der Bundesregierung angewiesen.
    (tzi/tgs)