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Bayerische Landesbank
Verfahren gegen ehemalige Vorstände eingestellt

Der Fehlkauf einer österreichischen Bank hatte die BayernLB in Schieflage gebracht. Sechs frühere Vorstandsmitglieder sollten 3,7 Milliarden Euro Verlust wegen dieses Kaufs vor dem Landgericht München erklären. Doch für vier Angeklagte ist der Untreueprozess schon vorbei.

26.08.2014
    Nicht mehr auf der Anklagebank: Für vier frühere Vorstandsmitglieder der BayernLB ist der Untreueprozess am zweiten Tag zu Ende, darunter Michael Kemmer (2.v.l.)
    Das Landgericht München hat das Verfahren gegen vier frühere Vorstandsmitglieder der BayernLB eingestellt, darunter Michael Kemmer ehemaliger Vorstandsvorsitzender. (dpa / picture-alliance / Sven Hoppe)
    Gegen Geldauflagen hat das Landgericht München den Strafprozess gegen vier ehemalige Vorstände der Bayerischen Landesbank (BayernLB) eingestellt; unter ihnen der heutige Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken, Michael Kemmer. Der Vorwurf der Untreue beim Kauf der österreichischen Bank Hypo Alpe Adria (HGAA) habe sich bei ihnen nicht bestätigt, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Eckert zur Begründung. Auch eine Bestechung des Kärntner Regierungschefs Jörg Haider habe die Staatsanwaltschaft ihnen nicht nachweisen können.
    Kemmer zeigte sich zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens. "Ich habe als Vorstand der BayernLB korrekt gehandelt und mir nichts vorzuwerfen", sagte der heutige Cheflobbyist deutscher Banken. Kemmer muss 20.000 Euro an die Staatskasse zahlen, die übrigen Ex-Vorstände müssen Beträge von 5000 bis 15.000 Euro zahlen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten diesem Vorschlag zuvor zugestimmt.
    Zwei statt sechs Angeklagte
    Auf der Anklagebank sitzenbleiben müssen der frühere BayernLB-Chef Werner Schmidt und dessen ehemaliger Vorstandskollege Rudolf Hanisch. Die Richter hatten von Anfang an erklärt, dass sie kein strafbares Handeln der Vorstände beim Kauf der Hypo Group Alpe Adria (HGAA) sahen. Zunächst hatten sie die Anklage gar nicht zugelassen, mussten nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts aber doch die Hauptverhandlung eröffnen.
    Die Beweisaufnahme habe noch weitere entlastende Tatsachen hervorgebracht, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Eckert bei der Begründung der Einstellung. "Auf der Grundlage der bisher durchgeführten Beweisaufnahme ist der Tatvorwurf der Untreue wegen des Erwerbs der Mehrheit der HGAA durch die vier Angeklagten nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen", heißt es in der Begründung des Gerichts.
    Beim Kauf der österreichischen Bank ist oft die Rede von einem bankunüblichen Geschäft. Der Vorstand der BayernLB soll den Kauf trotz offenkundiger Risiken forciert und damit hohen Schaden angerichtet haben. Allein die Kaufabwicklung wird als übereilt und bankenunüblich kritisiert. So soll zum Beispiel die Buchprüfung der HGAA binnen weniger Tage abgeschlossen gewesen sein. Die Angeklagten hatten die Vorwürfe stets bestritten.