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Bewährungs- und Geldstrafe
20-Jähriger wegen Facebook-Hetze verurteilt

Deutliches Urteil: Sechs Monate auf Bewährung und 1.500 Euro Geldstrafe wegen zweier Postings auf Facebook. Ein 20-jähriger Düsseldorfer hatte zu Gewalt gegen Polizisten und Flüchtlinge aufgerufen. Eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht wurde abgelehnt.

    Auf dem Display eines iPhones ist das App-Logo von Facebook zu sehen (gestelltes Foto mit Wischeffekt).
    Immer wieder landen Fälle von Volksverhetzung auf Facebook vor Gericht. (picture alliance / ZB / Jens Büttner)
    Der 20-Jährige stand wegen der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Düsseldorf. In einem Facebook-Post hatte er geschrieben, bevor man Flüchtlinge anzünde, solle man lieber Polizeiwachen anzünden - am besten welche, die gut besetzt seien, wie etwa das Polizeipräsidium in Düsseldorf. In einem zweiten Posting ging es um die Folgen der Kölner Silvesternacht. Er kommentierte einen Online-Artikel, der mögliche Einschränkungen für den Kölner Karneval thematisierte, es gehe zu weit, auf die "pädophilen und notgeilen Flüchtlinge" Rücksicht nehmen zu müssen. Flüchtlinge, aber auch Deutsche mit "solchen Gedanken" sollten ertränkt oder erstickt werden.
    Wegen Beleidigung vorbestraft
    Zusätzlich zur Geld- und Bewährungsstrafe wurden Bewährungsauflagen verhängt: Demnach muss der Verurteilte drei Tage ab Inkrafttreten des Urteils die Postings aus seinem Profil entfernt haben. Zudem gilt die Bewährungszeit für zwei Jahre. Der Richter haben davon abgesehen, den 20-Jährigen nach Jugendstrafrecht zu verurteilen, was bis zum 21. Lebensjahr möglich sei, sagte ein Gerichtssprecher dem Deutschlandfunk. Eine "Reifeverzögerung" könne nicht festgestellt werden. Er war bereits wegen Beleidigung und Körperverletzung vorbestraft, wurde aber bisher noch nie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
    (cvo/tgs)