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Der Preis des Orkantiefs "Christian"

Das Orkantief "Christian" brachte einige der schwersten Herbststürme seit 15 Jahren mit sich. An vielen Orten wurden die schnellsten Windgeschwindigkeiten seit der Aufzeichnung gemessen. Und: Es gab immense Schäden. Was können Betroffene jetzt tun?

Von Susanne Kuhlmann | 29.10.2013
    Bäume knickten um und demolierten Häuser und Autos, Baugerüste flogen durch die Luft, Fensterscheiben wurden eingedrückt. Lastwagen kippten um, Äste stürzten auf Autobahnen, umgewehte Bäume und abgerissene Oberleitungen legten etliche Züge lahm, viele Flüge mussten abgesagt werden. Das Orkantief Christian zog mit Windgeschwindigkeiten bis zu 170 Stundenkilometern eine Spur der Verwüstung vor allem durch den Norden Deutschlands. Mehrere Menschen starben. Allein in Schleswig-Holstein musste die Feuerwehr gestern zu fast 3600 Einsätzen ausrücken. Das komplette Ausmaß der Sturmschäden ist im Moment noch nicht absehbar, so die Munich Re, der weltgrößte Rückversicherer.

    Es gibt keine Versicherung, die für alle Sturmschäden einspringt. Ein beschädigtes Hausdach oder zerbrochene Fensterscheiben sind durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. Sollte es durch das Loch in die Wohnung regnen, kommt die Hausratversicherung für ruinierte Böden und Möbel auf. (Damit Sturmschäden geltend gemacht werden können, muss allerdings mindestens Windstärke acht gemessen worden sein, was etwa 60 Stundenkilometern entspricht.)

    Sturmschäden am Auto sind mitversichert, wenn der Halter eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat. Sollte eine Böe den Wagen umgekippt haben, springt die Versicherung ein, und auch, wenn umherfliegende Äste oder Dachziegel Beulen und Kratzer verursacht haben.

    Wer Schäden feststellt, sollte sie auflisten und so rasch wie möglich bei der Versicherung melden, rät Stephan Schweda, Sprecher vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, GDV.

    "Hier sollte man Fotos machen, also den Schaden festhalten, aufschreiben, was ist beschädigt worden, was ist vielleicht durch Regenwasser durchnässt worden. Und direkt mit dem Versicherer sprechen: Was kann ich denn jetzt tun? Beispielsweise eine Notverglasung für ein Fenster veranlassen, dass es nicht weiter reinregnet. Es wird niemand aufs Dach steigen können, um Dachziegel oben draufzulegen. Das muss sicherlich ein Fachmann machen. Und auch wenn tatsächlich ein Baum aufs Auto gefallen ist, das wird man selber auch nicht ohne Weiteres bewältigen können. Aber der entscheidende Rat: Direkt mit dem Versicherer sprechen."

    Wer gestern oder heute im Zug festsaß und sein Ziel nur mit erheblicher Verzögerung oder überhaupt nicht erreichte, hat unter Umständen Anspruch auf Entschädigungszahlungen, sagt der Reiserechtler Kay Rodegra.

    "Die meisten sind verspätet am Ziel angekommen, und da hat man einen Anspruch, wenn man 60 Minuten und später am Zielbahnhof ankommt, dass man 25 Prozent des Fahrpreises erstattet bekommt. Und ist diese Verspätung über 120 Minuten, dann hat man einen Erstattungsanspruch von 50 Prozent des Fahrpreises."

    Im Zug oder spätestens am Zielbahnhof gibt es ein Fahrgastrechte-Formular, auf dem die wichtigsten Daten einzutragen sind.

    "Da gibt man nur das Datum der Fahrt ein, die Zugnummer und heftet auch eine Kopie seines Fahrscheines bei. Dann gibt man noch seinen Namen an und auch seine Bankverbindung. Das ist alles schnell erledigt, in zwei, drei Minuten, und dann schickt man es weg zum Service-Center Fahrgastrechte oder gibt es bei der Bahn direkt ab."