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Ein Doktorand ist kein Student

Auch wer noch studiert: Mit 25 fliegt man aus der kostenlosen Familienversicherung der Eltern raus, und man muss sich von nun an selbst versichern. Das ist nicht weiter schlimm, denn die gesetzliche Krankenversicherung nimmt nur einen studentischen Regelsatz von rund 60 Euro. Richtig teuer wird es erst, wenn man nach dem Studium noch seinen Doktor macht, denn dann gilt man nicht mehr als Student.

Von Esther Körfgen | 12.04.2006
    Karsten Lotz hat eine kleine Statistik angelegt. Mit den Daten seiner Kommilitonen, ihren Einkommen, ihrem Alter und ihrem Versicherten-Status. Damit jeder gleich auf einen Blick sieht, dass da etwas merkwürdig ist.

    "Teilweise versichern die gesetzlichen Versicherungen Promovierende als Studenten, das heißt es gibt n einheitlichen Beitrag der im Moment um die 60 Euro liegt, teilweise muss man sich freiwillig versichern, was dann zu Beiträgen bis zu 160 Euro führt. "

    Der Potsdamer Theologie-Promovend ist Mitglied der so genannten Promovierenden-Initiative. In ihr sind nur Stipendiaten, das heißt alle haben das gleiche Einkommen: rund 1000 Euro. Und müssten folglich alle um die 140 Euro Krankenversicherung plus Pflegeversicherung zahlen. Gäbe es nicht ein paar kulante Kassen-Mitarbeiter, die sagen:

    "Bitte schicken sie uns ne Immatrikulations-Bescheinigung, aus der nicht hervor geht, dass Sie Promovend sind, dass wir Sie weiter als Student versichern können.` Das hat natürlich den Hintergrund, dass Promovenden hinterher höhere Einkommen erzielen, dementsprechend attraktive Beitragszahler für die Kassen sind und die vorher nicht vergraulen will. "

    Erst aber ist es pures Glück, wenn die Promovenden weiterhin zum Studi-Tarif versichert werden, sagt der Finanzexperte Thomas Dambier von "Stiftung Warentest". Denn es gebe in dieser Sache zwar keine eindeutige gesetzliche Regelung für Doktoranden, aber allgemein übliche Grundsätze.

    "Sofern man Student ist, kann man ja an diesem allgemeinen Studentensatz teilhaben, das gilt bis zum 14. Fachsemester, maximal bis zum 30. Lebensjahr, zumindest hat man dann schon sein Examen abgeschlossen. Und da ist die Argumentation: wenn man das Examen abgeschlossen hat, steht man ja eigentlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, und kann insofern nicht mehr auf den Studentenstatus reflektieren, das heißt die Studentenversicherung ist dann nicht mehr möglich."

    Diese Richtlinien, die von den Spitzenverbänden der Krankenkassen in Umlauf gebracht wurden, sind noch gar nicht so alt. Sie resultieren aus der Klage eines Doktoranden vor dem Bundessozialgericht und dessen Rechtssprechung, 1993.

    "Die besagt, dass ein Doktorand kein ordentlich Studierender mehr ist, weil Voraussetzung um Doktorand zu sein ist ein abgeschlossenes Studium. / Anders ist es, wenn man ein Studium abgeschlossen hat und dann ein Aufbaustudium beginnt. Oder ein Ergänzungsstudium. Oder ein Zweitstudium. Dann ist man wieder ordentlicher Student. "

    Dörte Elß von der Berliner Verbraucherzentrale berät auch viele Studierende, die privat versichert sind. Noch so eine schwierige Sache. Denn während die Leistungen bei den gesetzlichen Kassen zu 95 Prozent vom Gesetzgeber vorbestimmt sind, hängen sie bei den Privaten davon ab, welche Einzelleistungen man gerne in Anspruch nehmen würde. Ist man dann noch eine Frau und war vielleicht vorher schon mal krank, zahlt man schon mal bis zu 250 Euro. Wie Nadja Dwenger, 25-jährige VWL-Doktorandin aus Berlin.

    "Das erste Angebot das ich bekommen hab lag bei etwas über 311 Euro, da hat mich dann natürlich der Schlag gerührt, in der Zwischenzeit hab ich ziemlich hart verhandelt, und das günstigste Angebot liegt derzeit bei 140 Euro. Ist aber deutlich schlechter in den Leistungen als die gesetzlichen Krankenversicherungen."

    In eine gesetzliche Kasse wechseln kann sie nicht. Ist man als Studierender einmal privat versichert, ist es sehr schwer, dort wieder heraus zu kommen. Der Doktorand Karsten Lotz empfindet diese Ungleichbehandlung als ungerecht. Was ihm vorschwebt, ist ein einheitliches Modell für alle Promovenden:

    "Wir haben ein Modell vorgelegt, Promovenden analog zu Studenten pflichtzuversichern, und eben nicht wie bei Studenten den Bafög-Höchstsatz zu berücksichtigen, sondern in unserem Fall das Stipendium, und wir würden dann auf n Beitrag von ungefähr 90 bis 95 Euro im Monat kommen, den eben alle Promovierenden zahlen müssten, und man wäre nicht mehr von der Willkür oder der Kulanz einzelner Kassen abhängig, wie es dann de facto aussieht."

    Deshalb die Statistik. Mit ihr sind Karsten Lotz und seine Mitstreiter ins Bundesministerium für Bildung gegangen. Dort hat man die Initiative wohlwollend aufgenommen und will sie auf ihrem weiteren Gang durch die Institutionen unterstützen. Vielleicht bietet die anstehende Gesundheitsreform eine Chance. Vielleicht wird man schon im Sommer hören, ob aus dem Modell etwas geworden ist.