Nach dem Urteil des BGH darf das durch Werbeeinnahmen finanzierte Internetportal auch weiterhin Spielszenen aus dem Amateurfußball ins Internet stellen. Damit ist auch klar, wer denn nun weit unterhalb der Profiligen die Bildrechte der unteren Spielklassen hat. Die Rede ist dabei von Mini-Videos von maximal 90 Sekunden Länge. Nach zwei zunächst anderslautenden Urteilen des Landgerichts und des Oberlandesgerichts drehten die Hartplatzhelden noch das Spiel und errangen den Sieg für eine freie Berichterstattung. Was diese Entscheidung für ihn selbst und für den Amatuerfußball generell bedeutet, erläutert der Publizist Oliver Fritsch im Interview.
Hinweis: Das Gespräch können Sie bis mindestens 30. April 2011 als Audio-on-demand abrufen:
Sieg vor dem BGH für das Portal "hartplatzhelden.de"
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Sieg vor dem BGH für das Portal "hartplatzhelden.de"