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Elektrogeräte
Neue Rücknahmepflicht mit Einschränkungen

Die Entsorgung von Elektrogeräten soll künftig für den Verbraucher einfacher werden. Alte Radios, Handys oder Toaster können bald bei allen größeren Elektrohändlern abgegeben werden. Das hat der Bundestag beschlossen. Kritik gibt es aber von der Opposition und von Umweltverbänden.

Von Stefan Maas |
    Mehrere ausgediente Mobiltelefone liegen auf einem Tisch.
    Wohin mit dem Elektroschrott? (imago / SKATA)
    Radios, Handys, Toaster, Fernseher, Haartrockner. Nur einige der Geräte, die Verbraucher zukünftig leichter als bisher entsorgen können sollen. In den Hausmüll dürfen alle Produkte, die über Batterien oder Stromkabel betrieben werden, schon heute nicht. Bisher konnten Verbraucher alte Geräte zum Recyclinghof bringen, viele Geschäfte nehmen sie freiwillig zurück. Das Gesetz, das der Bundestag gestern beschlossen hat, sieht vor, dass das in Zukunft keine Frage der Kulanz mehr sein soll, sagt CDU-Politiker Thomas Gebhardt. "Künftig wird es eine Rücknahmepflicht geben in großen Geschäften mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern."
    Allerdings gilt die Pflicht nur für kleine Geräte. Für Großgeräte, die an mindestens einer Kante 25 Zentimeter lang sind, greift sie nur, wenn Kunden ein gleichwertiges Neugerät kaufen. Um den stationären Handel nicht zu benachteiligen, müssen auch Internethändler Elektrogeräte zurücknehmen.
    Ziel des Gesetzes, das ab 2016 gelten soll, ist, erklärt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, SPD: "Eine größeren Anteil wertvoller Metalle aus den Altgeräten zurückzugewinnen, den illegalen Export von alten Geräten ins Ausland zu unterbinden oder mindestens zu minimieren, um so dann die schädlichen Auswirkungen der Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten insgesamt weiter zu verringern."
    Umweltschützern geht das Gesetz nicht weit genug
    Verbraucher- und Umweltschützern geht das neue Gesetz nicht weit genug. Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband bemängelt auch Jürgen Resch, der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, dass nur große Geschäfte zur Rücknahme verpflichtet sind. Im Deutschlandradio Kultur sagte Resch, das Gesetz sei ein weiteres Beispiel dafür, wie Industrie und Handel sich hätten durchsetzen können:
    "Die EU wollte es ganz einfach haben. Der Verbraucher soll eben dort, auch bei kleineren Geschäften, wo er ein Elektrogerät oder eine Energiesparlampe kauft, eine alte zurückgeben können. Früher war es schon so, dass auf Druck des Handels diese Vorschrift der EU in Deutschland, und zwar als einzigem EU-Staat, nicht durchgesetzt wurde, da war es eine freiwillige Rücknahme. Heute haben wir eine Situation, dass der Verbraucher mit einem Maßband ins Geschäft gehen muss, erstmal messen muss, ob dort die Elektrogeräte zusammen 400 Quadratmeter Verkaufsfläche haben."
    Kein Anreiz für umweltverträglichere Geräte
    Während der deutsche Einzelhandel die Rücknahmepflicht als überflüssig kritisiert, weil aus seiner Sicht das freiwillige System gut funktioniert habe, ist auch die Bundestagsopposition nicht zufrieden. Mit dem neuen Gesetz werde nichts getan, um Hersteller dazu zu bewegen, umweltverträglichere Geräte zu bauen, die etwa länger halten. Und angesichts der vielen alten Handys, die noch in vielen Haushalten lägen, auch weil ihre Besitzer Angst um ihre Daten hätten, sei der Regierung mit dem Gesetz kein großer Wurf gelungen, sagt der grüne Peter Meiwald:
    "Warum haben Sie keinen Mut, mit einem Handypfand einen echten wirtschaftlichen Anreiz zu schaffen, ausgesonderte Geräte wieder einzusammeln. Das ist ein einfaches Prinzip. Wir wissen aus anderen Bereichen, dass es funktioniert. Warum tun sie es nicht?"
    Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen, bevor es in Kraft treten kann.