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Entscheidung im Bundestag
Dopingopfer-Hilfegesetz bis 2018 verlängert

Dopingopfer in Deutschland dürfen weiter auf finanzielle Unterstützung hoffen. Die Antragsfrist des auslaufenden Dopingopfer-Hilfegesetzes wurde bis zum Ende des Jahres 2018 verlängert. Ines Geipel, Vorsitzende des Doping-Opfer-Hilfevereins, begrüßte die Entscheidung des Parlaments. Die verlängerte Frist helfe enorm, um die vielen Anträge auf Hilfe aufzuarbeiten.

Von Matthias Friebe | 22.05.2017
    Im Plenarsaal des Bundestages kommt die Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten zusammen.
    Im Plenarsaal des Bundestages kommt die Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten zusammen. (picture alliance / Kay Nietfeld / dpa)
    Es war spät am Donnerstagabend, als im Bundestag unter Tagesordnungspunkt 28 auch über die Verlängerung des Dopingopfer-Hilfegesetzes abgestimmt wurde. Dopingopfer in Deutschland dürfen auch über den 30. Juni hinaus auf Unterstützung hoffen, die Antragsfrist wurde wie von der Großen Koalition vorgeschlagen um ein Jahr verlängert.
    Durch das Gesetz, dass im Vorjahr verabschiedet wurde, erhalten offiziell anerkannte Dopingopfer des DDR-Sports einmal 10.500 Euro aus einem bereit gestellten Hilfsfonds von über 10,5 Millionen Euro. Für die Anerkennung müssen die Opfer mit Hilfe medizinischer Gutachten beweisen, dass ihre Schädigungen vor allem durch den DDR-Sport verursacht worden sind.
    André Hahn plädiert für Streichung der Frist
    Ines Geipel, die Vorsitzende des Doping-Opfer-Hilfevereins begrüßte die Entscheidung des Parlaments. Die um ein Jahr verlängerte Frist helfe enorm, um die vielen Anträge auf Hilfe aufzuarbeiten. Ähnliches hört man auch aus der Opposition. In seiner zu Protokoll gegebenen Rede äußert André Hahn von der Linken seine "ausdrückliche Zustimmung".
    Er hielte eine gänzliche Streichung der Frist aber für noch besser und merkt schließlich an. Man würde der DDR-Dopingopfer aber nicht gerecht, die Entscheidung in einem völlig sachfremden Änderungsantrag zu verstecken. Sie wurde gekoppelt mit der Beratung eines E-Government-Gesetzes.