Donnerstag, 28. März 2024

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Ermittlungen gegen Edathy
"Bilder von nackten Jungs darf jeder besitzen"

Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft im Fall des Ex-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy (SPD) sei "verfassungswidrig und rechtswidrig", sagte Monika Frommel, emeritierte Professorin für Strafrecht, im Deutschlandfunk. Es könne nicht sein, das bürgerliche Existenzen vernichtet würden aufgrund wilder Spekulationen.

Monika Frommel im Gespräch mit Friedbert Meurer | 13.02.2014
    Die Strafrechtlerin Monika Frommel
    Die Strafrechtlerin Monika Frommel (dpa / picture-alliance / Ulrich Perrey)
    Friedbert Meurer: Der Nebel um die Affäre des Ex-SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy lichtet sich. Vor wenigen Minuten hat die Spitze der SPD-Bundestagsfraktion eine Erklärung herausgegeben. Danach wurde sie über Interpol und das Bundesinnenministerium schon im vergangenen Herbst darüber informiert, dass beim Ausheben eines Kinderpornorings in Kanada auch die IP-Adresse eines deutschen Bundestagsabgeordneten gefunden wurde. Der Name: Sebastian Edathy, ein prominenter Mann. Letzten Montag folgte dann die Hausdurchsuchung bei ihm, aber das gefundene Material zeigt wohl einfach nur nackte Jungen, und das ist nicht strafbar.
    Videos oder Bilder von nackten Kindern ist noch nicht strafbare Kinderpornografie. Das wird erst dann anders, wenn eine sexuelle Handlung dazukommt. Unterhalb dieser Schwelle ist also alles rechtens, und darauf beruft sich jetzt der Politiker Sebastian Edathy ganz offensichtlich. Monika Frommel ist emeritierte Professorin für Strafrecht. Guten Tag, Frau Frommel!
    Monika Frommel: Guten Tag!
    "Es gehört in seine höchst persönliche Privatsphäre"
    Meurer: Wird mit Herrn Edathy unfair umgegangen?
    Frommel: Nicht nur unfair, sondern verfassungswidrig und rechtswidrig. Es ist nicht nur legal, Fotos welcher Art auch immer von unbekleideten Kindern zu bestellen oder zu haben, sondern es ist eine Grundrechtsausübung. Es gehört in seine höchst persönliche Privatsphäre, und die ist zu achten. Das ist der Kern jeder Grundrechtsausübung, dass meine Intim- und Privatsphäre geachtet wird. Das ist in diesem Fall grob verletzt worden. Außerdem besteht überhaupt kein dringender Tatverdacht, wenn eine kanadische Behörde von Kinderpornografie spricht. Dann muss erst mal geprüft werden, ob das nach deutschem Recht auch unter diesen Begriff fällt. Auf UN-Level und auf EU-Level gibt es einen sehr ausgewaschenen Begriff von Kinderpornografie. Als Kind gelten Personen unter 18 Jahren.
    Meurer: Aber es gibt die Verdachtsmomente. Entschuldigung, lassen Sie mich das kurz sagen. Es gab offensichtlich einen Anfangsverdacht.
    Frommel: Welchen denn, bitte schön?
    Meurer: Es gab den Anfangsverdacht, dass er Fotos hatte von nackten Jungen, …
    Frommel: Das ist kein Anfangsverdacht!
    Meurer: … und dann stellt die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Hausdurchsuchung, um sich die Bilder anzuschauen.
    Frommel: Das ist kein Anfangsverdacht. Bilder von nackten Jungs darf jeder besitzen.
    "Das ist wirklich grundrechtswidrig"
    Meurer: Wie sollen die Ermittler herausfinden, ob die Grenze überschritten wird, ab der diese Bilder nicht erlaubt sind?
    Frommel: Sie braucht einen Anfangsverdacht, dass es sich um pornografische Darstellungen handelt. Das hat offenbar die kanadische Behörde gar nicht mitgeteilt, sondern lediglich mitgeteilt, dass es Nacktfotos gibt. Dann muss sie dem nachgehen. Und erst wenn es Tatsachen gibt, dass es sich um pornografisches Material handeln könnte, dann besteht ein Anfangsverdacht. Was die Staatsanwaltschaft hier gemacht hat, das ist so was wie Beweisermittlungsdurchsuchungen. Das ist wirklich grundrechtswidrig.
    Meurer: Nehmen wir mal einen vielleicht ähnlichen Fall. Wenn jemand heimlich an einem FKK-Strand oder anderswo Fotos von nackten Kindern macht und dann anschließend die Polizei hingeht und sagt, jetzt wollen wir uns das mal anschauen und beantragen einen Durchsuchungsbefehl, ist das auch verfassungswidrig?
    Frommel: Ja! Ich kann nach Datenschutzrechten zivilrechtlich gegen so jemanden vorgehen. Das ist ein Eingriff in mein Persönlichkeitsrecht als Eltern. Ich vertrete ja die Kinder und ich darf die Herausgabe verlangen dieser Fotos, zivilrechtlich. Aber es ist kein Straftatbestand. Wir müssen unterscheiden zwischen Rechten der Kinder - das kann schon sein, dass bei solchen Fotos Rechte dieser Kinder, die die Eltern dann durchsetzen können, verletzt sind - und Straftaten. Bei Straftaten hat das nationale Recht klare Grenzen gesetzt. Ich kann nicht einfach, um einen Verdacht erst mal zu bekommen, in die Privatsphäre eindringen und dann auch noch unter Einschaltung der Presse. Das ist ja dann noch mal eine Stufe.
    Meurer: Die Ermittler sagen, Frau Frommel, wenn jemand Posing-Bilder hat, lehrt die Erfahrung, dass da mehr dahinter ist.
    Frommel: Das kann schon sein. Dann muss man ihn erst mal anhören. Meinetwegen kann man ja erwägen, ob man ihm nahelegt, ein Gutachten bei einem Sexualmediziner in Auftrag zu geben, ob hier vielleicht eine pädophile Veranlagung vorliegt. Das ist alles denkbar. Was nicht denkbar ist, dass ich eindringe in die Privatsphäre, in seinen Arbeitsbereich, dass ich beschlagnahme, dass ich dabei sozusagen seine bürgerliche Existenz auch noch vernichte.
    "So ist das nun mal in einem Rechtsstaat"
    Meurer: Wenn die Polizei oder die Staatsanwaltschaft Herrn Edathy zu einer Stellungnahme aufgefordert hätte, hätte sie ihm aber Zeit gegeben, Beweismaterial zu vernichten.
    !!Frommel, Ja, so ist das nun mal.
    Meurer: Und so scheint es ja, jetzt auch gewesen zu sein.
    Frommel: So ist das nun mal in einem Rechtsstaat. Das ist übrigens eine üble Spekulation, die Sie gerade zwischen den Zeilen durchblinken lassen. So ist das nun mal in einem Rechtsstaat. Wenn ich keinen dringenden Tatverdacht habe, sondern nur Vermutungen, dann kann ich nicht mit dem scharfen Schwert des Strafrechts, des Strafverfahrensrechts und mit Beschlagnahme und Durchsuchungen reagieren.
    Meurer: Wieso ist das üble Spekulation? Das war eben gerade im Beitrag von Frank Capellan, dass die Ermittler sagen, hier ist Beweismaterial vernichtet worden.
    Frommel: Das ist eine Spekulation! Sie wissen doch überhaupt nicht. Sie spekulieren, sie sagen zu Ihrer Entschuldigung, würde ich auch sagen, wenn ich mich derartig verfassungswidrig benommen hätte, nun ja, er hat das Beweismaterial vernichtet. Das ist ja dann die nächste Unverschämtheit. Hier steigern sich ja wirklich die bösartigsten Dinge.
    "Ich finde das unglaublich"
    Meurer: Okay. Das sind jetzt harte Vokabeln von Ihnen, Frau Frommel.
    Frommel: Ja! Ich finde das auch unglaublich!
    Meurer: Der Mann war Vorsitzender des Innenausschusses des Deutschen Bundestages. Dann kommen wir mal zur politischen Beurteilung. Sollten die Wähler nicht wissen, was da passiert ist?
    Frommel: Die Wähler können informiert werden, wenn harte Fakten da sind. Die haben wir nicht. Ich kann nicht einfach den Leumund eines Menschen aufgrund irgendeines Hinweises einer kanadischen Behörde zerstören, denn auf UN-Level und EU-Level gibt es einen Begriff von Kinderpornografie, der ist nicht übereinstimmend mit dem deutschen Recht. Wir haben etwa seit 20 Jahren den Versuch einer Anti-Pornografie-Gesetzgebung. Das deutsche Recht ist enger definiert als zum Beispiel das schwedische, kanadische, amerikanische. Im amerikanischen Recht gilt ein Verbot des Sexting, also die Darstellung von nackten Körpern unter 18-jähriger Personen. Das haben wir im deutschen Recht nicht. Das heißt, hier prallen verschiedene Moralkonzepte aufeinander und die kerneuropäische Überzeugung ist die, dass die Privatsphäre geschützt sein muss.
    Meurer: Diese Unterscheidung, die es hier in Deutschland gibt, das einfache Zeigen von Nacktbildern von Kindern ist erlaubt und erst ab einem gewissen Punkt beginnt die Pornografie, nämlich dann, wenn die Geschlechtsteile aufreizend zur Schau gestellt werden, ist das eine klare Trennung?
    Frommel: Ja, das ist eine klare Trennung. Nacktfotos sind ja auch nicht erlaubt. Ich habe ja gesagt: Es kann sein, dass Datenschutzrechte verletzt worden sind. Das heißt, das ist eine ganz andere Kategorie, ob ich vermute, dass hier möglicherweise Datenschutzrechte dieser Kinder verletzt worden sind, …
    Meurer: Das ist ja noch das wenigste, Datenschutzrechte. Die Kinder sind missbraucht worden und dabei gefilmt worden!
    "Das ist ein Sittenverfall"
    Frommel: Das ist jetzt wieder so eine Spekulation. Wenn ich auf einem FKK-Strand Kinder fotografiere, dann sind die ja nicht missbraucht.
    Meurer: Ich berufe mich jetzt in der Tat auf die kanadische Polizei in Toronto. Die hat das gesagt, dahinter steckt Kindesmissbrauch, aufgezeichnet in der Ukraine und in Rumänien.
    Frommel: Aber die kanadische Behörde hat doch nicht gesagt, Herr Edathy steht im Verdacht, dass er sich dabei beteiligt hat, und nur dann wäre ein Anfangsverdacht gegeben. Hier wird einfach wild spekuliert, und das ist ein Sittenverfall, den wir nicht dulden können in Europa, dass hier bürgerliche Existenzen vernichtet werden aufgrund wilder Spekulationen. Das ist ja auch eine aufgeregte moralisierende Stimmung, die da erzeugt wird.
    Meurer: Okay! Ihre Position ist deutlich geworden. Das war die Strafrechtsprofessorin Monika Frommel zum Fall Sebastian Edathy. Danke schön, Frau Frommel. Auf Wiederhören!
    Frommel: Bitte schön.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.