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EuGH entscheidet zugunsten der Verbraucher

Der Europäische Gerichtshof entschied in Luxemburg über umstrittene Gaspreiserhöhungen des RWE. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und der Essener Energiekonzern hat verloren. Kunden können sich nun vor Gericht gegen Preiserhöhungen wehren.

Von Jörg Münchenberg | 21.03.2013
    Es ist eine weitere Entscheidung zugunsten der Verbraucher. Denn der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass selbst Sondertarife der Missbrauchskontrolle unterliegen. Das bedeutet, dass sich Kunden hier vor Gericht gegen ihrer Meinung ungerechtfertigte Preiserhöhungen wehren können.

    Hintergrund ist eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen vor deutschen Gerichten gegen die Vertragsgestaltung von RWE. Der Energieversorger behält sich vor, den Gaslieferpreis einseitig ändern zu können, wenn für die Kunden ein Sondertarif abgeschlossen worden ist. Die Kunden hätten diese Verträge im Rahmen der Vertragsfreiheit abgeschlossen, argumentiert RWE.

    In Deutschland müssen Gasversorger den Kunden Tarife nach gesetzlich abgesicherten Strandardbedingungen anbieten – Sondertarife sind jedoch zulässig. Der Essener Energieversorger hatte dabei jedoch Standardklauseln zu Preiserhöhungen auf die Sondertarife übertragen. Dafür gelte keine Missbrauchskontrolle, weil sich diese Verträge an deutschen Rechtsvorschriften orientieren würden, so RWE.

    Die Verbraucherzentrale NRW dagegen hatte argumentiert, die entsprechende Klausel unterliege sehr wohl der Missbrauchskontrolle und fordert deshalb im Namen von 25 Verbrauchern Zusatzzahlungen in Höhe von gut 16.000 Euro vom Energieversorger zurück.

    Der Europäische Gerichtshof gab den Verbraucherschützern heute recht. Nationale Gerichte dürften sehr wohl überprüfen, ob die Verträge mit den EU-Vorgaben zum Verbraucherschutz rechtens seien. Den konkreten Streitfall zwischen RWE und der Verbraucherschutzzentrale wies der EuGH jedoch an die nationale Rechtsprechung zurück. Die Gerichte müssen jedoch bei der Prüfung darauf achten, dass die Gründe für eine Preisänderung transparent dargestellt würden. Außerdem müsse der Verbraucher von der Kündigungsmöglichkeit auch tatsächlich Gebrauch machen können.

    Die Forderung der Bundesregierung, die Überprüfung der Verträge müsse zeitlich begrenzt werden, um den möglichen finanziellen Schaden für die Unternehmen zu begrenzen, wie der Europäische Gerichtshof ebenfalls zurück. Allerdings müsse auch letztlich das nationale Gericht von Einzelfall zu Einzelfall entscheiden. Welche finanziellen Folgen das Grundsatzurteil nun für RWE haben wird, bleibt abzuwarten. Der Konzern hat in jedem Fall schon einmal millionenschwere Rückstellungen getätigt.