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Finanzreform
Bund und Länder einigen sich

Nach langem Streit haben sich Bund und Länder grundsätzlich auf ein Gesetzespaket zur Neuordnung der Finanzbeziehungen geeinigt. Bundeskanzlerin Merkel sprach nach dem Treffen mit den Ministerpräsidenten der Länder in Berlin von einem "Riesenschritt".

    Bundeskanzlerin Angela Merkel, Erwin Sellering (links) und Reiner Haseloff nach der Sitzung zur Finanzreform.
    Regierungschefs der Länder bei Bundeskanzlerin Merkel (dpa / Klaus-Dietmar Gabbert)
    Einzelheiten zur Finanzreform sollen im Laufe des Tages bekannt gegeben werden. Bundeskanzlerin Angela Merkel verwies darauf, dass man sich auf alle notwendigen Grundgesetzänderungen verständigt habe, um den Bund-Länder-Finanzausgleich auf den Weg zu bringen. "Im Grundsatz ist das heute ein Riesenschritt", sagte Merkel. Es sei fair, ehrlich und hart verhandelt worden. Einige Detailfragen müssten allerdings noch geklärt werden - vor allem der erweiterte Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende. Dazu sind nach Angaben der Kanzlerin weitere Beratungen notwendig.
    Mehr Kompetenzen für den Bund
    Bund und Länder hatten Mitte Oktober eine Neuordnung ihrer Finanzbeziehungen vereinbart. Im Gegenzug für jährliche Hilfen von gut 9,5 Milliarden Euro für die Länder ab dem Jahr 2020 soll der Bund mehr Kompetenzen erhalten, etwa bei Fernstraßen, Steuerverwaltung, Investitionen in Schulen sowie Online-Angeboten der Verwaltung.
    Neue Regelungen für Asylbewerber
    Außerdem ist bei den Gesprächen im Kanzleramt offenbar auch eine Verständigung auf mehr Personal für schnellere Rückführungen abgelehnter Asylbewerber erzielt worden. Mecklenburg-Vorpommerns Regierungschef Erwin Sellering (SPD) erklärte, dabei gehe es um ein neues Bund-Länder-Lagezentrum für Rückführungen, sowie um die Stärkung der Einrichtung zur Beschaffung von Ersatzpapieren in Potsdam. Darüber habe mit Bundesinnenminister de Thomas de Maizière (CDU) Einigkeit bestanden.
    Nach Angaben von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Haseloff (CDU) soll zudem der Datenabgleich zwischen kommunalen Ausländerbehörden und dem Ausländerzentralregister beim Bund sowie den Sozialbehörden verbessert werden.
    Das endgültige Reformpaket soll im weiteren Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat ausverhandelt werden. Die zahlreichen Grundgesetzänderungen und Einzelgesetze würden dann im Frühjahr 2017 beschlossen. Bis kurz vor dem Treffen im Kanzleramt hatte es angesichts erheblicher Differenzen nicht nach einem Kompromiss ausgehsehen.
    (gwi/sima)