Dieses Risiko ist nur den wenigsten bewusst: Nur jeder Zehnte der unter 40-jährigen hat sich für diesen Fall finanziell abgesichert. Nur wer gar keinen Beruf mehr ausüben kann, also erwerbsunfähig ist, hat Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Das gilt aber nicht für Berufsanfänger: Geld bekommen nur die, die schon fünf Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben. Verbraucherschützer raten daher jedem Berufstätigen, sich für den Fall der Berufsunfähigkeit privat abzusichern.
Live-Sendung mit Hörerbeteiligung über die
kostenlose Telefon-Hotline: 00800 4464 4464
oder per Studio-Mail: campus@dradio.de
Zu Gast im Studio ist Elke Weidenbrück, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW.
Geplant: Portrait über einen berufsunfähig gewordenen Akademiker
Telefoninterview mit Versicherungs-Ombudsmann Wolfgang Römer, der von 1990 bis Ende Juni 2001 als Richter am Bundesgerichtshof mit Versicherungsrecht befasst war.
Redaktion & Moderation: Birgit Becker
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