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Fußball
Die verlogene Politik der UEFA

Für die Bewerbung um die Fußball-Europameisterschaft 2024 nehmen einige deutsche Städte wohl die Verletzung von Grundrechten in Kauf. Da sich sonst nur die Türkei bewerbe, hätte der DFB gegenüber der UEFA selbstbewusster auftreten sollen, kommentiert Jessica Sturmberg.

Von Jessica Sturmberg | 23.09.2017
    Der EM-Pokal beim Finale der Europameisterschaft 2016 am 10.07.2016 im Pariser Stade de France.
    Wird der EM-Pokal 2024 in Deutschland vergeben? (Imago)
    Bei Verhandlungen ist das ja immer so eine Sache, wenn ich zeige, wie gerne ich ein Produkt hätte, wie groß mein Wunsch ist, es zu haben, treibt der andere seinen Preis hoch. Macht ist das. Marktmacht. Wer sie exzessiv für sich nutzt, kann Konditionen diktieren, dass sich die Balken biegen und der Bauch schmerzt.
    So ein Unwohlgefühl müsste sich bei den Juristen der deutschen Bewerberstädte für die EM 2024 eingestellt haben, als sie den 190 Seiten umfassenden Anforderungskatalog der UEFA für das Turnier durcharbeiteten. Versammlungsverbot rund um die Stadien, weitreichende Steuerbegünstigungen, Sonderrechte für die UEFA-Vermarktung – wo der örtliche Bäcker keine selbst kreierten EM-Brötchen anbieten darf, die irgendeinen Bezug zum Turnier hätten oder kein Public-Viewing angeboten werden darf, das nicht von der UEFA genehmigt wäre, etwa von Gastronomen.
    Besser mal Augen zu machen beim Unterschreiben mögen sie sich vielleicht gedacht haben, die 13 der 14 Bewerberstädte, die das laut Norddeutschem Rundfunk so bedingungslos signierten. Einzige Ausnahme: Bremen. Der Rest gab dem politischen Willen, unbedingt diese EM haben zu wollen, Vorrang und unterschrieb vermutlich sehenden Auges eine mindestens mal fragwürdige, einseitige Verpflichtungserklärung.
    Was für ein Kotau
    Entweder Du schluckst das oder bist eben nicht dabei. So etwa drückte es sogar der DFB selbst aus, als er Stellung bezog zu der juristischen Einschätzung des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Hoffmann-Riem im NDR, das seien gar verfassungswidrige Bedingungen der UEFA.
    Es sei doch bitte zu berücksichtigen, so der DFB, dass - Zitat – "am Ende der Bewerber ausgewählt wird, der die Anforderungen der UEFA bestmöglich erfüllt". Punkt. Was für ein Kotau.
    Wollen wir uns nochmal in Erinnerung rufen, wie die Konkurrenzsituation für die EM 2024 aussieht: Außer dem deutschen Fußballbund bewirbt sich ausschließlich der türkische. Da könnten DFB, Bewerberstädte und Bundesregierung durchaus selbstbewusster gegenüber der UEFA auftreten. Denn sollte die sich für die Türkei entscheiden – sei es doch drum. Die UEFA kann ja mal die Kollegen vom Internationalen Olympischen Komitee fragen, wie das so ist, wenn die nicht-autoritären Bewerber reihenweise von der Stange gehen. Der UEFA wäre zu empfehlen, die Bewerberländer generell als Partner und nicht als willfährige Bittsteller zu sehen.
    Die UEFA, die im gleichem Atemzug nach der Europäischen Union ruft, wenn sie ihrerseits gerne Schützenhilfe hätte, beispielsweise bei der Einführung von Gehaltsobergrenzen, der Regulierung des Transfermarktes oder der Begrenzung der Spielerkader. Um somit ein Instrumentarium zu haben im Kampf gegen finanzielle Auswüchse im Klub-Fußball. Da soll die Staatengemeinschaft mit der ein oder anderen Regelung helfen, ein Financial Fairplay durchzusetzen, dass seinen Namen auch wirklich verdient.
    Entschuldigung, da liegt wohl ein gründliches Missverständnis vor zur Frage von Rechtsstaatlichkeit. Diese hat das Ziel, Normen zu setzen für ein gleichberechtigtes, partnerschaftliches Miteinander. Und ist kein Instrument zur Durchsetzung eigener Interessen, insbesondere finanzieller Art.