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Gesetzentwurf
Zypries plant bundesweites Korruptionsregister

Unternehmen, die durch Korruption und andere Wirtschaftsdelikte auffällig wurden, sollen künftig von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries vor. Es ist nicht der erste dieser Art, weshalb die Opposition skeptisch ist.

Von Volker Finthammer | 23.02.2017
    Brigitte Zypries (SPD), ehemalige Justizministerin und Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie
    Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) (imago/stock&people)
    Das Wirtschaftsministerium begründet den Entwurf mit dem Hinweis, dass das im vergangenen Jahr in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung der Vergaberechts in einem Punkt nicht hinreichend sei. Denn obwohl bei der öffentlichen Auftragsvergabe geprüft werden muss, ob potentielle Auftragnehmer, also einzelne Unternehmen, etwa wegen vorliegender Straftaten oder Fehlverhalten von dem Bieterverfahren auszuschließen sind, gibt es bislang kein bundesweites Register, in dem konkrete Vorgeschichten einzelner Unternehmen vermerkt sind.
    Solche Korruptionsregister gibt es bislang nur in einzelnen Bundesländern, etwa Berlin oder Schleswig-Holstein, die das bereits schon vor Jahren gesetzlich geregelt haben. Das nutzt dem Bund oder anderen Ländern wenig, da es keinen Datenaustausch gibt. Deshalb soll jetzt ein Korruptionsregister auf Bundesebene geschaffen werden. Die Wirtschaftsministerin beruft sich dabei auch auf einen Beschluss der Justizministerkonferenz aus dem Jahr 2014 und auch der Konferenz der Wirtschaftsminister auf dem gleichen Jahr.
    Möglichkeit der "Selbstreinigung"
    Für die Eintragung in das Register sind nach dem Gesetzentwurf rechtskräftige Verurteilungen oder bestandskräftige Bußgeldentscheidungen wegen Bestechung, Steuerhinterziehung, Kartellrechtsverstößen und Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie gegen das Mindestlohngesetz notwendig. Nach Ablauf festgelegter Fristen sollen Unternehmen auch wieder aus dem Register gelöscht werden. Außerdem haben sie die Möglichkeit nach "erfolgter Selbstreinigung" einen Antrag auf vorzeitige Löschung aus dem Register zu stellen.
    Aber Brigitte Zypries unternimmt damit nicht den ersten Versuch, ein solches Register einzuführen. Die rot-grüne Bundesregierung hatte bereits 2002 ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, was jedoch an der Mehrheit der Unionsgeführten Länder im Bundesrat scheiterte.
    Ströbele ist skeptisch
    2012 unternahmen die Grünen einen weiteren Versuch und legten einen neuen Gesetzentwurf vor, der in der Expertenanhörung im Bundestag weitgehende Zustimmung fand, der jedoch am Ende von der schwarz-gelben Regierungsmehrheit, also CDU/CSU und FDP, zurückgewiesen wurde. Und auch die Große Koalition hatte es bislang, trotz der eindeutigen Beschlüsse der Justizministerkonferenz aus dem Jahr 2014, nicht geschafft, ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen. Der Grüne Christian Ströbele, der seit über einem Jahrzehnt für eine solche Regelung eintritt, zeigt sich jedoch skeptisch, ob es diesmal gelingen könnte:
    "Ja, man hat so ein bisschen den Verdacht, dass die Sozialdemokraten so etwas immer kurz vor den Wahlen bringen, um Flagge zu zeigen. Damals war der Fraktionsvorsitzende Müntefering an der Spitze. Mit dem habe ich damals das Gesetz ausgehandelt. Jetzt macht es Frau Zypries. Das macht die Sache nicht schlechter. Aber die Hoffnung ist eben nicht besonders groß, dass es diesmal klappt, weil die Union bisher immer dagegen war."
    Allein dass diesmal auch aus CDU geführten Bundesländern die Forderung nach der Einführung des Korruptionsregisters kommt, wertet Ströbele als gutes Signal. Aus der Union gibt es bislang noch keine Stellungnahme zu dem Entwurf der Wirtschaftsministerin.

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