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Glyphosat und die EU-Kommission
Änderung der Zulassungsverfahren geplant

Die europäische Bürgerinitiative Stop Glyphosat hatte über eine Million Unterschriften der EU-Kommission übergeben und gefordert Herbizide auf Basis von Glyphosat zu verbieten - ohne Erfolg. Nun will zumindest die EU-Kommission die Zulassungsverfahren Glyphosat-haltige Herbizide reformieren.

Von Thomas Otto | 13.12.2017
    Die Angabe "Glyphosat" steht auf der Liste der Zusammensetzung eines Unkrautvernichtungsmittels.
    Glyphosat in einem Unkrautvernichtungsmittel (imago stock&people)
    Zwar ist die EU-Kommission nicht an die Forderungen erfolgreicher Bürgerinitiativen gebunden. Aber sie ist dazu angehalten, auf diese einzugehen. Im Frühjahr will die Kommission deshalb einen Reformvorschlag für die Zulassungsverfahren präsentieren, so Vytenis Andriukaitis, Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Ein Kernthema sei dabei die Transparenz des Verfahrens. Er sei froh, dass die Bürgerinitiative dieses Thema aufgebracht habe, so der Kommissar.
    "Ich teile diese Bedenken. Es gibt kein Vertrauen ohne Transparenz. Ich werde sicherstellen, dass die wissenschaftlichen Studien öffentlich verfügbar sein werden."
    Geheimhaltung von Studien zur Glyphosat
    Ein Hauptkritikpunkt an der Zulassung von Glyphosat war, dass die EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA die Studien geheim hält, auf deren Grundlage sie Glyphosat bewertet hat. In einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof argumentiert auch Deutschland für diese Geheimhaltung.
    In Zukunft sollen all die Studien öffentlich zugänglich sein, auf deren Grundlage die EFSA Bewertungen vornimmt, kündigte der Kommissar an. Zwar betonte Andriukaitis auch, wie wichtig unabhängige Studien seien, die nicht von der Industrie selbst in Auftrag gegeben oder gar durchgeführt würden. Wie genau die Kommission darauf eingehen werde, blieb aber noch offen.
    Damit die Lebensmittelaufsicht EFSA gut arbeiten könne, brauche sie außerdem mehr Geld:
    "Wir müssen EFSA die Möglichkeit geben, selbst Studien in bestimmten Fällen durchzuführen. Und wir brauchen neue Finanzierungswege, vielleicht auch durch Gebühren für die Unternehmen. EFSA hat im Jahr 80 Millionen Euro zur Verfügung, die Lebens- und Arzneimittelbehörde in den USA hingegen fünf Milliarden US-Dollar."
    Mehrheit der Staaten für eine Verlängerung der Zulassung
    Auf die Kernforderung der Bürgerinitiative, nämlich das Verbot von Glyphosat, habe die Kommission aber nicht eingehen können, so Andriukaitis. Der Kommissar verwies noch einmal auf die zahlreichen Studien – auch aus anderen Ländern – die bei der korrekten Anwendung von Glyphosat kein Krebsrisiko gefunden hätten. Außerdem habe es eine Mehrheit der Staaten für eine Verlängerung der Zulassung gegeben.
    "Es liegt nun bei den Mitgliedsstaaten, ob sie Glyphosat-haltige Produkte zulassen. Sie haben die Pflicht diese auf ihrem Gebiet zu verbieten, wenn landwirtschaftliche, geografische oder Umweltfaktoren das notwendig machen. Das muss transparent geschehen."
    Schon im Februar hatte die Kommission vorgeschlagen, das bisherige Verfahren, nachdem Mitgliedsstaaten geheim über die Zulassung von Pestiziden abstimmen, zu reformieren. So müsse transparent gemacht werden, welcher Staat wie abgestimmt habe, so Andriukaitis.
    Wann genau die Kommission ihre Reformvorschläge für die Zulassung von Wirkstoffen vorlegen will, steht noch nicht fest.