Donnerstag, 25. April 2024

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Jurist zur CAS-Entscheidung
"Wir tun nicht gut daran, Kollektivstrafen zu verhängen"

Hätte das IOC auf das russische Staatsdoping besser mit einer Kollektiv-Sperre reagiert? Marius Breucker widerspricht: "Den Einzelnen nur aufgrund der Strukturen ohne einen individuellen Schuldnachweis auszuschließen, halte ich rechtsstaatlich für fragwürdig", sagte der Jurist im Dlf.

Marius Breucker im Gespräch mit Klaas Reese | 03.02.2018
    Eine Spritze ist vor dem Wort "Doping" zu sehen. Illustration
    Was tun, um gegen staatlich gelenktes Doping vorzugehen? (dpa picture alliance / Patrick Seeger)
    Der Jurist Marius Breucker sprach in der Sendung "Sport am Samstag" mit Blick auf den Umgang des IOC mit der russischen Staatsdoping-Affäre von einem Dilemma: dem Dilemma, "dass wir einerseits ein strukturelles Dopingproblem haben, dadurch auch den Verband aus meiner Sicht zu Recht ausschließen - andererseits aber Einzelfallgerechtigkeit gewährleisten wollen. Und das geht eben nur, wenn ich jedem Sportler einzeln einen individuellen Verstoß nachweise."
    Was die vom IOC vor den Olympischen Winterspielen in Südkorea gesperrten russischen Athleten angeht, ist das offenbar nicht in jedem Fall gelungen: Der internationale Sportgerichtshof CAS hat in der vergangenen Woche die Sperren von 28 Sportlern komplett annulliert. Manche Beobachter, wie zum Beispiel der Chef der dänischen Anti-Doping-Agentur Michael Ask, haben daraufhin die Taktik des IOC kritisiert, keine Kollektivsperre verhängt zu haben.
    Es braucht einen individuellen Schuldnachweis
    Marius Breucker dagegen machte deutlich, dass er "ein Freund von Einzelfallgerechtigkeit" ist: "Ich glaube nicht, dass wir gut daran tun, Kollektivstrafen zu verhängen", sagte der Jurist im Dlf. Das führe zwar "bei strukturellem Doping dazu, dass wir vielleicht auch einzelne Sportler nicht überführen können und dann letztlich zu den Olympischen Spielen zulassen müssen". Aber dieses Dilemma gehöre für ihn dazu: "Ich denke, man muss dem Einzelnen seinen Dopingverstoß nachweisen und kann nicht einfach aufgrund eines strukturellen Dopings pauschal auf Dopingvergehen der Einzelnen schließen."
    In diesem Zusammenhang verwies Breucker auf die Möglichkeit, einzelne Sportler auch aufgrund von Indizien zu sperren: "Es ist nicht so, dass wir jedes Mal eine positive Dopingprobe brauchen, um einen Sportler zu sperren - man kann auch aufgrund von Indizien einen Sportler sperren." Diese Indizien müssten dann aber eben auch "im Einzelfall" vorliegen. "Nur aufgrund der Strukturen den Einzelnen auszuschließen ohne einen individuellen Schuldnachweis", konstatierte Breucker, "das halte ich juristisch und rechtsstaatlich für fragwürdig".
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.