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Kabinett
Sozialleistungen für EU-Ausländer werden eingeschränkt

Wer aus einem anderen EU-Land nach Deutschland zieht und keine Arbeit annimmt, soll künftig erst nach fünf Jahren Sozialhilfe bekommen. Bisher sind es sechs Monate. Das Bundeskabinett billigte einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles.

    Menschen stehen am Dienstag (01.02.2011) Schlange im "Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen - das jobcenter" in Gelsenkirchen
    Die Bundesregierung will verhindern, dass EU-Ausländer durch hohe Sozialleistungen angelockt werden. (pa/dpa/Stratenschulte)
    Mit der neuen Regelung werden EU-Ausländer, die in Deutschland nicht arbeiten oder nie gearbeitet haben, weitgehend von Sozialhilfeleistungen ausgeschlossen. Bislang stand Zuwanderern ohne Arbeit nach einem halben Jahr Aufenthalt Sozialhilfe zu; dafür müssen die Kommunen und Landkreise aufkommen. Städte und Gemeinden drängten daher auf eine gesetzliche Neuregelung. Missbrauch und eine "gewisse Form von Sozialtourismus" sollten verhindert werden, hatte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, mit Blick auf die Neuregelung gegenüber der "Welt" betont.
    Nahles hatte den Entwurf bereits im April vorgelegt. Die Koalitionsspitzen willigten aber erst vergangene Woche ein - vorausgegangen waren monatelange Verhandlungen mit dem Innenministerium. Aus dem Arbeitsministerium hieß es nun, mit dem neuen Gesetz sei sichergestellt, dass auch dauerhaft in Deutschland lebende und erwerbsfähige EU-Ausländer dem Hartz-IV-Grundsatz der verpflichtenden Integration in den Arbeitsmarkt unterlägen.
    Nothilfe für maximal vier Wochen
    Die Bundesregierung reagiert mit der Neuregelung auf Urteile des Bundessozialgerichts. Die obersten Sozialrichter hatten entschieden, dass EU-Bürger zwar keine Hartz-IV-Leistungen beanspruchen können, wenn sie allein zur Arbeitssuche nach Deutschland einreisen, dann aber keine Arbeit finden. Es stehe ihnen nach sechs Monaten aber Sozialhilfe zu. Bis dahin hatten erwerbslose EU-Ausländer ohne vorherige Arbeit keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Nun sollen sie nur noch eine Nothilfe für maximal vier Wochen erhalten.
    Nach Ansicht von Nahles ist nun auch die EU am Zug: In der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" plädierte sie für einen "europäischen Rechtsrahmen" zur Koordinierung der nationalen sozialen Sicherungssysteme. Dieser müsse auch Lücken schließen, die es den Mitgliedstaaten derzeit erschwerten, ihre Sozialsysteme vor einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme zu schützen.
    (bor/fwa)