Freitag, 29. März 2024

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"Kein Zwang in der Religion"

Udo Steinbach, Leiter des Hamburger Orient-Instituts, hält es nicht für sinnvoll, angesichts der drohenden Todesstrafe für den zum Christentum konvertierten Afghanen Abdul Rahman mit der Rücknahme von Hilfen zu drohen. Afghanistan durchlaufe einen Modernisierungsprozess, in dem aber auch noch das alte kanonische Recht der Scharia gelte. Wichtig sei es, über bestimmte Kanäle den Geistlichen die Spielräume im vorliegenden Fall zu erörtern.

Moderation: Jochen Spengler | 22.03.2006
    Jochen Spengler: Der Afghane Abdul Rahman lebte viele Jahre in Deutschland und in dieser Zeit trat er vom Islam zum Christentum über. Das wird ihm nun in Afghanistan zum Verhängnis, wo er seit einiger Zeit lebt. Seine Familie hat ihn angezeigt wegen des Konvertitentums. Jetzt wird ihm in Kabul der Prozess gemacht. Es droht die Todesstrafe.

    Europa ist besorgt. Italien hat protestiert. Auch die Bundesregierung hat in Kabul interveniert. Doch die afghanische Regierung hat die Kritik aus Deutschland am Prozess als Einmischung in innere Angelegenheiten und in ein laufendes Rechtsverfahren zurückgewiesen.
    Wir sind telefonisch verbunden mit dem Leiter des Hamburger Orient-Instituts, mit Professor Udo Steinbach. Guten Tag Herr Professor Steinbach!

    Udo Steinbach: Schönen guten Tag Herr Spengler!

    Spengler: Herr Steinbach, mal unabhängig jetzt von diesem konkreten Fall. Müssten wir uns nicht eigentlich zurückhalten? Oder anders gefragt: Gehört es nicht auch zu einer demokratischen Kultur, dass man sich nicht einmischt in Verfahren einer unabhängigen Justiz?

    Steinbach: Im Prinzip ja, aber ich denke einmal hier sind die Verhältnisse doch so, dass wir in welcher Weise auch immer involviert sind. Uns liegt daran, dass sich das Land modernisiert. Deswegen steht die Bundeswehr ja dort. Deswegen haben wir große Opfer gebracht. Uns liegt auch daran, dass wir hier die öffentliche Meinung sozusagen bei der Stange halten, wenn es darum geht, die Bundeswehr auch noch auf viele Jahre in Afghanistan zu belassen beziehungsweise sogar noch auszudehnen. Wir sind hier glaube ich hin- und hergerissen zwischen dem Prinzip der Nichteinmischung auf der einen Seite und unserem massiven Engagement auf der anderen Seite, ohne das sich das Land nicht modernisieren könnte.

    Spengler: Können Sie uns das erläutern, was das für ein Rechtssystem ist, in dem ein Religionswechsel möglicherweise mit der Todesstrafe bewehrt ist?

    Steinbach: Das geht zurück auf die so genannte Scharia, also auf das kanonische Recht. Es ist nicht eine Vorschrift im Koran. Dazu sagt der Koran nichts. Aber die Schriftgelehrten, die den Koran ausgewertet haben, die sich auf die Überlieferung des Propheten beziehen, sind eigentlich sehr früh zu dem Ergebnis gekommen, dass der Religionswechsel irgendwie strafbar sei, dass darauf die Todesstrafe stehe. Auch hier besteht eine Kluft, wenn Sie so wollen, zwischen dem Zitat, das gerade zitiert worden ist, im Koran, wo es tatsächlich heißt "kein Zwang in der Religion" auf der einen Seite und der Meinung der religiösen Richter auf der anderen Seite, die eben im Religionswechsel, im Abfall vom Islam eine Art Verrat sehen. Hier steht dann ganz konkret gesprochen, was die islamische Welt insgesamt betrifft, das religiöse Recht, das wir in den genannten Staaten haben, also Saudi-Arabien, Afghanistan und anderen, dem säkularen Recht gegenüber wie in der Türkei zum Beispiel oder in Tunesien, wo ein solches Urteil, ein solches Gericht, ein solches Verfahren undenkbar wäre.

    Spengler: Ich muss noch mal nachfragen. Im Koran selber steht es nicht. In der Scharia, also sozusagen in der Interpretation dessen, was Recht ist im Koran, da steht es drin und Staaten, die die Scharia praktizieren, haben tatsächlich dann einen Religionswechsel mit Todesstrafe vorgesehen?

    Steinbach: Ja, das ist vorgesehen. Das hängt aber von der Person des Richters ab. Wir haben in den letzten Jahren ähnliche Fälle in Nord-Nigeria gehabt - da ging es nicht um Religionswechsel; da ging es um Ehebruch -, wo eine zweite Instanz, eine religiöse Instanz die Dinge einfach anders bewertet hat, die Rahmenbedingungen anders bewertet hat und dann zu einem unterschiedlichen Urteil gekommen ist, unterschiedlich von dem der ersten Instanz. Das kann durchaus in Afghanistan auch sein, dass ein anderes religiöses Gericht sich auf den Koran bezieht, in dem wie gesagt über den Religionswechsel nichts gesagt wird, worin aber drin steht "kein Zwang in der Religion", so dass ein anderes religiöses Gericht mit Bezug auf diesen Koranvers zu dem Ergebnis käme, dass der Religionswechsel in dem konkreten Fall durchaus legal wäre.

    Spengler: Weswegen gilt denn eigentlich in Afghanistan die Scharia? Wir haben uns doch nun so viel Mühe gegeben, das Taliban-Regime dort zu vertreiben.

    Steinbach: Weithin in der islamischen Welt gibt es eben noch immer diese doppelte Gerichtsbarkeit in bestimmten Bereichen, vor allen Dingen das Personenstandsrecht, also was die Familie betrifft. Da gilt in vielen islamischen Ländern durchaus noch religiöses Recht, also Schariatsrecht, neben dem westlichen Recht, das weithin für die Gesellschaft bestimmend ist. Religiöse Angelegenheiten gehören nicht nur in Afghanistan, sondern auch in anderen Ländern wie etwa Marokko, ja selbst Algerien, also Ländern, die durchaus säkularisiert sind, noch immer in den Bereich von religiöser Gerichtsbarkeit.

    Spengler: Wie gehen wir nun damit um? Was halten Sie von Vorschlägen von Politikern, zum Beispiel die Hilfe für Afghanistan einzustellen oder die deutschen Soldaten, die dort stationiert sind, abzuziehen?

    Steinbach: Davon halte ich gar nichts. Das sind wirklich überzogene Forderungen. Wir waren uns ja immer bewusst, von Anfang an, als wir 2002 nach Afghanistan hineingingen, dass wir in einer schwierigen Situation sind, dass wir auf der einen Seite das Land voran bringen wollen – wir wollen es stabilisieren -, dass dies aber ein langfristiger Prozess sein würde, der ein Jahrzehnt, vielleicht zwei Jahrzehnte dauert. Wir waren uns bewusst, dass wir Kriegsherren schützen, dass wir den Opiumanbau weiterhin gestatten würden. Wir waren uns bewusst, dass die Burka - also die Verschleierung der Frauen - weiterhin stattfinden wird. Ich glaube so müssen wir auch den gegenwärtigen Fall sehen. Wir befinden uns in einem langen Prozess der Modernisierung Afghanistans. Wir müssen darauf bestehen, aber wir müssen diskret darauf bestehen, um nicht antiwestliche Kräfte zu unterstützen. So glaube ich, dass hier einfach ein langer Atem dazu gehört, und so etwas wie der gegenwärtige Kasus eben einen Betriebsunfall des Modernisierungsprozesses darstellt und zugleich eine Herausforderung für unser Engagement in Sachen Afghanistan.

    Spengler: Das wird der Betroffene natürlich anders sehen, dass er als Betriebsunfall bezeichnet wird. Wie würde man denn diskret einwirken auf eine Regierung? Was schwebt Ihnen denn da vor?

    Steinbach: Ich würde gar nicht auf die Regierung einwirken. Die Regierung weiß, was sie zu tun hat. Herr Karsai ist in einer sehr schwierigen Situation. Er ist vom Ausland abhängig. Im Landesinneren hat er eine schwache Stellung. Ich denke man muss sehr diskret versuchen, über geeignete Kanäle nun an die religiösen Instanzen heran zu kommen und deutlich zu machen, dass nicht zwangshaft der Abfall aus der islamischen Religion die Todesstrafe nach sich ziehen muss, sondern man mit den religiösen Gelehrten die Spielräume erörtern muss, die da sind. Zu diesen Spielräumen gehört tatsächlich kein Zwang in der Religion. Dann kann man dahin kommen, dass der Mann freigelassen wird, dass er vielleicht nach Deutschland zurückkehrt oder wie immer. Ich glaube ein Druck auf die Regierung, ein Druck über die afghanische Regierung auf die Gerichte, das wäre eher kontraproduktiv.

    Spengler: Hat der polnische Publizist Kapuschinski Recht, wenn er sagt, "es gibt keine Abkürzung zur Zukunft"? Und man könnte ergänzen "auch nicht in eine demokratische Zukunft".

    Steinbach: Das ist völlig richtig und das bezieht sich vor allen Dingen auf die islamische Welt weithin. Die meisten islamischen Staaten im Nahen und Mittleren Osten zum Beispiel gehen einen weiten Weg in Richtung auf die Modernisierung, einen langen Weg. Das bezieht sich insbesondere auf das religiöse Recht. Das bezieht sich auf das Familienstandsrecht. Das bezieht sich auf religiöse Fragen. Denken wir daran, dass selbst in der Türkei erst in der allerletzten Zeit Relikte, die aus dem Islam kommen, im Strafrecht abgeschafft und unterbunden worden sind.

    Spengler: Das war der Leiter des Hamburger Orient-Instituts, Professor Udo Steinbach. Herr Steinbach, danke für das Gespräch!

    Steinbach: Bitte schön!