Legitimation des Runden Tischs
"Einfach eine Beschreibung des Tatbestandes"

18. Dezember 1989. Bürgerrechtler Rolf Henrich zu den Befugnissen des Runden Tisches:

    Der DDR-Rechtsanwalt und Mitbegründer des "Neuen Forum", Rolf Henrich, aufgenommen 1989.
    Der DDR-Rechtsanwalt und Mitbegründer des "Neuen Forum", Rolf Henrich, aufgenommen 1989. (picture-alliance / dpa / Kersten)
    "Es ist so, wenn eine Regierung nicht auf Grund von freien Wahlen und demokratischen Wahlen zustande gekommen ist - und das war ja neulich auch Konsens: dasselbe gilt für die Volkskammer -, dass sie dann nicht legitimiert ist. Das ist so. Und dies festzustellen ist keine Anmaßung, sondern das ist einfach eine Beschreibung des Tatbestandes. Hätten wir nämlich eine legitimierte Regierung, dann bräuchten wir den Runden Tisch nicht."