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Mietpreise
Entspannung auf dem Wohnungsmarkt?

Wer heute in städtischen Ballungsräumen eine Wohnung anmietet, muss bis zu einem Drittel mehr zahlen als der Vormieter. Deshalb hat die Große Koalition eine Mietpreisbremse vereinbart, die überzogene Miet-Forderungen einschränken soll.

Von Judith Grümmer und Michael Roehl (Moderation) | 14.05.2014
    Eine Frau hält ein Telefon und einen Mietvertrag in den Händen.
    Sind Mietpreisbremsen tatsächlich ein wirksamer Schutz vor überhöhten Mieten? (picture-alliance / dpa-ZB / Jens Kalaene)
    Außerdem sollen zukünftig die Maklergebühren von dem bezahlt werden müssen, der den Wohnungsvermittler beauftragt. Wenn das Gesetz nach den Plänen der Bundesregierung im Sommer in Kraft tritt, sind die Bundesländer gefordert: Sie können Gebiete festlegen, in denen die Mietpreisbremse gelten soll.
    Seit Mai 2013 gilt das gleiche Verfahren auch bei laufenden Mietverträgen: In Regionen, in denen aus Sicht der Länder Wohnungen knapp sind, ist innerhalb von drei Jahren eine mögliche Mieterhöhung auf 15 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
    Doch sind diese Mietpreisbremsen tatsächlich ein wirksamer Schutz vor überhöhten Mieten?
    Oder verhindern sie nur den Bau neuer Wohnungen und verschärfen damit noch die Wohnungsknappheit?
    Diskutieren Sie mit. Rufen Sie uns an unter der kostenfreien Telefonnr. 00800 44 64 44 64 oder mailen Sie uns unter: laenderzeit@deutschlandfunk.de
    Unsere Gesprächspartner sind:
    Reiner Breuer, SPD-Landtagsabgeordneter in NRW, Sprecher des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
    Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes
    Dr. Kai H. Warnecke, Hauptgeschäftsführer Haus & Grund Deutschland
    Dr. Jürgen Martens, Staatsminister der Justiz und für Europa in Sachsen