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NPD-Verbot
Zu nah an der NSDAP?

Der Bundesrat hat den zweiten Versuch gestartet, die rechtsextreme NPD vom Bundesverfassungsgericht verbieten zu lassen. Ein erster Verbotsantrag scheiterte 2003. Die neue Begründung der Länder: Die NPD weise eine gefährliche Nähe zu Hitlers NSDAP auf.

    Die NPD spricht von "Überfremdung", "Orient-Krawallos", "artgemäßer Partnerwahl" und "Ausländerrückführung". In ihrem Verbotsantrag haben die Bundesländer auf mehr als 250 Seiten die Sprache und die Thesen der rechtsextremen NPD seziert. Laut Antrag, den der Bundesrat heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht hat, weist die NPD Parallelen zu den Nationalsozialisten des Dritten Reiches auf – und gehört damit verboten.
    Konzept der "Volksgemeinschaft"
    Etwa beim Konzept der "Volksgemeinschaft", das strikt "biologisch-rassistisch" geprägt sei. "Ein Afrikaner, Asiate oder Orientale wird nie Deutscher werden können, weil die Verleihung bedruckten Papiers [...] ja nicht die biologischen Erbanlagen verändert", heißt es in einer Argumentationshilfe für NPD-Funktionäre, aus der die Antragsteller zitieren. "Angehörige anderer Rassen bleiben deshalb [...] immer Fremdkörper."
    Die Länder sehen es als erwiesen an, dass eine "Wesensverwandtschaft" der NPD zum Nationalsozialismus besteht, die für sich schon ein Verbot rechtfertige. Die NPD glorifiziere NS-Größen und relativiere die Verbrechen des Nationalsozialismus. Hinzu komme das aktiv-kämpferische Auftreten der NPD und ihr Ziel, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen.
    Strenge Kriterien für Parteiverbote
    Die Parallelen, die die Verfasser zwischen NPD und NSDAP ziehen, sind interessant mit Blick auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dort könnte ein Verbot selbst bei einem Erfolg in Karlsruhe noch scheitern. Die Kriterien der Straßburger Richter für Parteiverbote waren bislang eher streng. Allerdings haben sie mögliche Spielräume bei historischen Besonderheiten erkennen lassen.
    Schon vor gut einem Jahr hatten die Länder im Bundesrat beschlossen, ein neues Verbotsverfahren einzuleiten. Sie sammelten Hunderte Seiten an Belegen und mühten sich, Bundestag und Bundesregierung mit an Bord zu holen. Immer wieder verschoben sie den Termin für die Abgabe des Antrags. Parlament und schwarz-gelbe Regierung ließen sich aber nicht überzeugen. Bei ihnen überwog die Skepsis.
    Verfahrensausgang ungewiss
    Vor zehn Jahren scheiterte das erste Verbotsvorhaben, weil der Verfassungsschutz auch in der Führungsebene der NPD Informanten hatte. Das Problem sei ausgeräumt, die V-Leute abgeschaltet, versichern die Länder.
    Der Ausgang des Verfahrens ist jedoch ungewiss. Bislang wurden in der Geschichte der Bundesrepublik erst zweimal Parteien verboten: 1952 die nationalsozialistisch orientierte Sozialistische Reichspartei und 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).