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Opfer
Schwierige Aufarbeitung von DDR-Zwangsadoptionen

Lange bekannt, aber bis heute kaum erforscht: In der DDR nahm der Staat einer unbekannten Zahl von Eltern ihre Kinder weg und gab diese zur Zwangsadoption frei. Dass manche Betroffene heute noch ihre Angehörigen suchen, vielleicht auch rehabilitiert werden möchten – und unter welchen Folgen sie leiden, war Thema einer Tagung in Berlin.

Von Isabel Fannrich | 12.11.2015
    Ein Kinderwagen und ein Kind stehen in einem Hinterhof im Ost-Berliner Stadtbezirk Prenzlauer Berg, aufgenommen im Jahr 1981.
    Immer noch gibt es Eltern, die 26 Jahre nach dem Mauerfall ihre Töchter oder Söhne suchen. (picture-alliance/ ZB / dpa)
    "Ich hatte vor 14 Tagen einen Mann, 45, ganz aufgelöst. Hat jetzt erfahren, er ist adoptiert. Adoptiveltern tot, er kann nichts mehr fragen."
    Katrin Behr berät bei der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft UOKG in Berlin Betroffene von Zwangsadoption - Kinder, die heute längst erwachsen sind, aber auch leibliche Eltern, die 26 Jahre nach dem Mauerfall ihre Töchter oder Söhne suchen.
    Dass der SED-Staat Eltern aus politischen Gründen seinen Nachwuchs wegnahm, ihnen - wie es im DDR-Jargon hieß - das Erziehungsrecht entzog, die Kinder vorübergehend in ein Heim steckte und an Pflegefamilien mit dem Ziel einer Adoption vermittelte, ist zwar bekannt, aber bis heute nicht erforscht. Im kommenden Jahr wollen die ostdeutschen Bundesländer dazu eine Studie in Auftrag geben.
    Eine erste Tagung zu dem Thema hat Katrin Behr in Berlin organisiert. Sie berichtete dort, wie sie ihre eigene Geschichte mit Hilfe der Akten rekonstruiert hat.
    "Das war nämlich für mich das Schlimmste in der Aufarbeitung. Zu erkennen, mit viereinhalb wirst Du verpflanzt, dann bist du erst mal die Böse: dieses Kind der Staatsverräterin. Dann kommst du in diese dritte Pflegefamilie, dann wirst du sozialistisch erzogen, dann buhlst du um diese Gunst der Eltern, willst ganz lieb sein, weil das Schwert des Heimes war ja immer über einem drüber: Wenn du nicht lieb bist, ja."
    Kaum jemand wagt, eine Zahl zu nennen, wie viele Kinder und Eltern von Zwangsadoption betroffen sind. Von Hunderten oder Tausenden von Betroffenen spricht der Politologe Dr. Christian Sachse von der UOKG.
    Unterschiedliche Muster von Fällen
    Dass die Anfang der 90er-Jahre eigens eingerichtete Clearingstelle des Berliner Senats sich Adoptionsakten vorknöpfte, aber lediglich auf sieben Fälle von Zwangsadoption stieß, kritisiert der Wissenschaftler. Die Clearingstelle habe nur politische Fälle unter die Lupe genommen, in denen Eltern wegen Republikflucht oder Staatsverleumdung inhaftiert – und ihnen die Kinder weggenommen wurden.
    Andere Experten bestätigten, dass Zwangsadoption häufig auch dann angeordnet wurde, wenn jemand alternativ lebte oder nicht der staatlich verordneten Arbeitspflicht nachkam – und nach Paragraph 249, dem sogenannten Asozialenparagraphen verurteilt wurde. Christian Sachse hat im Bundesarchiv recherchiert:
    "Die Gerichte haben die Information an die Jugendämter, an die Jugendhilfe weiter gegeben, das war sozusagen ein Automatismus, wenn einer nach 249 verurteilt war, sollte, könnte man ihm die Kinder wegnehmen. Was dann im Endeffekt nicht in jedem Fall passiert ist, aber die Prüfung war vorgeschrieben von einem der Staatsanwälte der DDR."
    Nicht immer handelte es sich jedoch um inhaftierte Eltern, denen das Kind weggenommen wurde. Teils wurde Müttern und Vätern unterstellt, den Nachwuchs nicht angemessen zu versorgen. Teils wurden sie unter Druck gesetzt, einer Adoption zuzustimmen, weil der Partner sich nicht staatstreu verhielt. Sachse spricht von unterschiedlichen Mustern, die noch genauer erforscht werden müssen:
    "Zum Beispiel, dass mit Drogen und Einschüchterung innerhalb von Tagen eine solche Freigabe zur Adoption erzwungen worden ist oder eben, ein anderes Muster, über einen längeren Prozess. Das weiß man, da gibt es verschiedene Beispiele. Aber, ob das Methode war zum Beispiel oder wer wann entschieden hat, welche Methode angewandt wird, weiß kein Mensch. Also der Umfang ist unbekannt, und auch ob es festliegende Verfahren gab, ist auch unbekannt."
    Einwilligungen unter massivem Druck
    Sibylle Dreher bestätigt diese Methoden. Die Sozialarbeiterin leitete Anfang der 90er-Jahre das Kreisjugendamt in Stendal – und stieß in alten Unterlagen auf Fälle von Zwangsadoption. Als sie diese öffentlich machte, meldeten sich zwei Mütter bei ihr, die zur DDR-Zeit über den Paragraphen 249 verurteilt worden waren.
    "Und wurden dann gleich nach der Inhaftierung in die Mangel genommen, verhört und mit Vorwürfen konfrontiert. In unseren Akten fanden wir dann, dass sie tatsächlich beide die Adoptionseinwilligung unterschrieben hatten. Und dann habe ich die Mütter gefragt, aber hier ist ja Ihre Unterschrift da drunter. Und da sagten sie, daran könnten sie sich gar nicht mehr erinnern. Beide unabhängig voneinander haben das erklärt: Sie seien so unter Druck gesetzt worden, dass sie nur noch schlafen wollten. Also zwangshafter kann ich mir keine Adoptionseinwilligungs-Erklärung vorstellen."
    Allerdings erweist sich der Zugang zur eigenen Geschichte häufig als schwierig. Manchmal seien die Adoptionsakten, wie Sibylle Dreher erzählt, nur noch unvollständig vorhanden. Beispielsweise habe in einem Fall die Vorgeschichte der Adoption gefehlt, konkret: die Beurteilung der Mutter.
    Hinzu kommt, dass die leiblichen Eltern die Unterlagen gar nicht einsehen dürfen, die Adoptiveltern und die betroffenen Kinder nur unter bestimmten Umständen. Benjamin Baumgart fordert als Jurist bei der UOKG eine Neuregelung für die Akteneinsicht:
    "Die Forderung ist zum einen, dass es einfacher wird, seine eigene Geschichte aufzuarbeiten, indem man in diese Akten Einblick nehmen kann. Also für die Kinder zu erfahren, wer sind ihre leiblichen Eltern. Und für die leiblichen Eltern wäre es schon allein schön zu wissen, wo ihr Kind lebt, wie es heißt – und dann vielleicht einen Kontakt herzustellen."
    Dass Forscher die Zwangsadoptionen bislang links liegen ließen, löste auf der Tagung Verwunderung aus. Allerdings ist die Menge von Adoptionsakten riesig. Aus ihnen müsste nun das "System Kindesentzug" heraus gearbeitet werden, forderten die Experten. Dass es sich dabei um eine Form staatlicher Gewalt handelte, ist unumstritten: Die betroffenen, meist noch sehr kleinen Kinder, wurden ihrer Identität beraubt und meist in sozialistisch geprägte Elternhäuser gebracht, wo ein Elternteil einen pädagogischen Beruf ausübte.
    Stefan Trobisch-Lütge, Psychotherapeut und Leiter der Berliner Beratungsstelle Gegenwind, berichtet wie schwierig es sei, das Geschehene mit den Beteiligten aufzuarbeiten – auch mit den Adoptiveltern. Einigen seien Kinder untergeschoben worden mit der Behauptung, alles sei legal.
    "Neben der unfassbaren Tatsache, dass Kinder ihren leiblichen Eltern gegen deren Willen weggenommen wurden, hinzu kommt, dass sich andere anmaßen, diese Rolle einnehmen zu dürfen. Und wenn man sich dann vorstellt, dass das Kind quasi zwischen diese Blöcke, die ja dann auch teilweise Systemblöcke geworden sind, gerät. Und da wird es kompliziert."