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Rechtsstreit mit der "taz"
Höckes Arm darf oben bleiben

Björn Höcke mit ausgestrecktem rechten Arm: Als "Hitlergruß" darf die "taz" dieses Bild nicht mehr bezeichnen - es aber sehr wohl weiterhin zeigen. Auch in anderen Punkten scheiterte der AfD-Politiker vor dem Erfurter Landgericht. So muss er sich die Behauptung gefallen lassen, Hass gegen Muslime zu schüren.

Von Henry Bernhard | 22.06.2016
    Thüringens AfD-Fraktionsvorsitzender Björn Höcke spricht am 07.10.2015 in Erfurt (Thüringen) auf einer Demonstration gegen die Asylpolitik.
    Thüringens AfD-Fraktionsvorsitzender Björn Höcke (picture alliance / dpa / Martin Schutt)
    Die Berliner Tageszeitung (taz) darf bei Androhung empfindlicher Strafe nicht mehr ein Foto des Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke mit ausgestrecktem rechtem Arm in Verbindung mit der Überschrift "Hitlergruß im Abendland" zeigen. Das hat das Erfurter Landgericht(*) entschieden. Dies gelte, obwohl sich die Überschrift auch anders und ohne Bezug auf Höcke interpretieren lässt. Bei mehrdeutigen Presseäußerungen reiche es, so der Richter, wenn eine von vielen Deutungsvarianten, die nicht zu fern liegen, das Persönlichkeitsrecht verletzt. Höckes Anwalt Ralf Hornemann sieht es als Teilerfolg.
    "Ein Erfolg ist es in der Hinsicht, dass die Überschrift 'Hitlergruß' in Verbindung mit einem Bild meines Mandanten mit hochgerecktem rechten Arm - eine Geste, die er so nie gemacht hat, sondern das ist ein Bildausschnitt eines Videos, in dem er eine Grußbewegung vollzogen hat, die nicht der deutsche Gruß ist im Übrigen. Und wie man in den Sozialen Medien deutlich erkannt hat, die Wirkung hatte, die sie haben sollte. Und das haben wir versucht zu untersagen, sind damit auch ein Stück weit durchgedrungen, mit einem großen Teil nicht, aber wie wir damit umgehen, werden wir sehen."
    Höcke zitiert NPD
    In vier von fünf Klagepunkten aber hat sich Höcke nicht gegen die taz durchsetzen können. Etwa gegen die Behauptung, Höcke würde mit seiner Rede auf dem Erfurter Domplatz Hass gegen eine kleine muslimische Gemeinde schüren, die eine Moschee in Erfurt bauen will. Zum Hintergrund: Die AfD hatte am 18. Mai zu einer Demonstration gegen den Moschee-Bau in Erfurt aufgerufen. 700 Sympathisanten waren gekommen, und Björn Höcke machte deutlich, worum es ihm ging: "Meine Rede hat heute nur ein Thema, und das Thema heißt Islam."
    "Pfui Teufel!" (Stimme aus dem Publikum)
    Überschaubar differenziert sprach er dann über die Gefahren, die der deutschen Gesellschaft, der deutschen Kultur und dem christlichen Abendland überhaupt vom Islam drohten. Griffig verpackt in der Formel: "AfD - Nein zur Moschee!"
    "Nein zur Moschee!" (Stimme aus dem Publikum)
    "Natürlich, liebe Freunde, will ich nicht sagen, dass jeder Muslim ein Terrorist ist, aber", so Höcke weiter.
    Ein Redner der Berliner AfD, Andreas Wild, forderte auf der gleichen Veranstaltung eine Art provisorische Internierungslager für Flüchtlinge. Höcke skandierte auch einen Slogan, der ursprünglich von der NPD stammt: "Heute tolerant und morgen fremd im eignen Land! Nicht mit uns!"
    taz zeigt sich zufrieden
    Der Online-Artikel der taz, der inzwischen unter dem Titel "Höcke nimmt Maß" abrufbar ist, stellt nun eine Verbindung her zwischen Höckes Reden und der Gewalt gegen Flüchtlinge und Flüchtlingsunterkünfte. So hatte ein 15-Jähriger kurz nach Ende der Demonstration ein Video in ein Soziales Netzwerk eingestellt, in dem er den Hitlergruß zeigt, "Heil Hitler" sagt und zur Brandstiftung an der Moschee aufruft, falls sie gebaut werden sollte: "Heil Hitler! Nehmt euch Öl und ein bisschen Benzin. Geht da auf die Baustelle in der Nacht und brennt sie ab. Und wenn die Schweine da wieder beginnen zu bauen, dann brennt sie aufs Neue ab. Wir brennen dieses Dreckshaus ab."
    Die taz hatte in ihrem Artikel eine klare Linie zwischen - so wörtlich - Höckes "Hetze" und dem Gewaltaufruf gezogen. Nach dem Urteil des Erfurter Landgerichts hat sie damit die Grenzen der Meinungsfreiheit nicht überstritten. taz-Chefredakteur Georg Löwisch zeigt sich zufrieden: "Das Urteil kommt auch für uns nicht überraschend. Herr Höcke hat ja auch nicht zum ersten Mal vor Gericht gegen die taz verloren. Das Urteil zeigt ja schon: Wenn er öffentlich gegen eine kleine muslimische Gemeinde in Thüringen hetzt, dann muss er auch damit leben, dass darüber berichtet wird, dass er dafür kritisiert wird. Und so geht es eben in einem Land, wo Meinungsfreiheit herrscht. Und offensichtlich befindet er sich gegenwärtig so in einer Art Lernprozess, was die Meinungs- und Pressefreiheit betrifft, und wir freuen uns, wenn wir ihn ein bisschen dabei unterstützen können."
    In der gleichen Sache hat Björn Höcke den Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte bezichtigt. Eben, weil Ramelow einen Internet-Eintrag mit dem Foto Höckes mit ausgestrecktem rechten Arm und dem Hashtag "Hitlergruß" weiterverbreitet hat. Bei der von Höcke attackierten muslimischen Ahmadiyya-Gemeinde in Erfurt ist man besorgt. Sie empfing kurz nach dem Gerichtsurteil den Ex-AfD-Vorsitzenden und Gründer der Partei ALFA, Bernd Lucke. Der zeigte sich erschrocken angesichts der Stimmung, die seine ehemalige Partei anfache.
    "Dass es eine Stimmung in Deutschland gibt, die eine Art Sonderbehandlung des Islam wünscht, Sondervorschriften für Muslime oder so was. Und das finde ich eben auch besorgniserregend, weil ich eben dachte, dass die Zeiten, wo wir in Deutschland Gesetze gegen eine einzelne Religion gemacht haben, die sind längst vorbei! Aber da kommen Dinge wieder hoch, die wirklich besorgniserregend sind und wo, glaube ich, auch das historische Bewusstsein fehlt für das, was wir mal in Deutschland gehabt haben und was wir eigentlich überwunden geglaubt haben."
    Weder Höcke noch die taz wollten sich dazu äußern, ob sie in Berufung gegen das Urteil gehen wollen.

    (*) Korrekturhinweis: Im Vorspann und im ersten Absatz muss es "Erfurter Landgericht" heißen, und nicht "Thüringer Landgericht".