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Reform
Entwurf zur Kfz-Steuersenkung liegt vor

Im Gegenzug zur Pkw-Maut soll für deutsche Autofahrer die Kfz-Steuer sinken. Das hat Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) versprochen. Wie es aussieht, könnte der Gesetzentwurf noch in diesem Jahr vom Kabinett verabschiedet werden. Ein erster Entwurf liegt zur Abstimmung im Finanzministerium.

Von Katharina Hamberger | 28.11.2014
    Ein Mann hat am Freitag in Berlin ein Nummernschild in der Hand, das er zuvor von einem Auto abmontiert hatte.
    Für deutsche Autofahrer soll die Pkw-Maut über die Kfz-Steuer ausgeglichen werden. (picture alliance / dpa / Maurizio Gambarini)
    Ob Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt wohl damit gerechnet hat, dass ausgerechnet Finanzminister Wolfgang Schäuble ihm eine entspannte Weihnachtszeit bescheren wird? Man weiß es nicht. Zumindest sieht es nun tatsächlich so aus, als könnte der Gesetzentwurf zu der umstrittenen Infrastrukturabgabe, wie Dobrindt die Maut nennt, noch in diesem Jahr zumindest vom Kabinett verabschiedet werden. Denn es scheint nun auch einen Gesetzentwurf des Finanzministeriums zur Kfz-Steuerreform zu geben. Das bestätigte eine Sprecherin des Finanzministeriums heute in Berlin:
    "Wir sind gerade in der Ressortabstimmung zu einem Entwurf, die ist aber noch nicht abgeschlossen und von daher kann ich zu Details wenig sagen."
    Auch wenn sie die Details nicht nennen will, was dieser Entwurf erfüllen muss, ist klar. Er ist wichtig für das Gelingen des Seehofer'schen Lieblingsprojektes Pkw-Maut, beziehungsweise könnte sie ohne eine solche Kfz-Steuerreform nicht durchgesetzt werden. Denn nur dadurch ist es möglich, dass die Fahrer von in Deutschland zugelassenen Autos und Wohnmobilen nicht zusätzlich belastet werden. Ein Kriterium, das es - neben der Europarechtskonformität - laut Koalitionsvertrag zu erfüllen gilt. Denn während auf der einen Seite eine Pkw-Maut erhoben wird, die für alle Autofahrer und Wohnmobilhalter gelten soll, egal ob aus dem Ausland oder dem Inland, wird auf der anderen Seite für diejenigen, die ihr Fahrzeug in Deutschland zugelassen haben, die Kfz-Steuer gesenkt. Und zwar um den Betrag, den eine Jahresvignette kosten soll.
    Drei Milliarden für das Verkehrsministerium
    Das Verkehrsministerium rechnet damit, dass es durch die deutschen Autofahrer drei Milliarden Euro einnehmen wird – das Geld geht direkt in den Verkehrsetat. Genau diese Summe steht wohl auch im Gesetzentwurf des Finanzministeriums zur Kfz-Steuerreform als Entlastungssumme. Dass dieses Geld nun dem Finanzminister fehlt, muss er nicht befürchten. Er nimmt zwar durch diese Entlastung drei Milliarden Euro weniger ein, muss aber gleichzeitig Dobrindt drei Milliarden Euro weniger zur Verfügung stellen, weil der ja die Mauteinnahmen bekommt. Dobrindt rechnet außerdem mit 500 Millionen Euro pro Jahr von Autofahrern aus dem Ausland. Das wären zusätzliche Einnahmen für den Verkehrshaushalt. Genauso wichtig wie der Inhalt des Gesetzes, ist, dass es unabhängig vom Gesetz zur Infrastrukturabgabe ist. Denn nur so besteht die Chance, dass die Pkw-Maut europarechtskonform sein kann. Beide Gesetze sollen gleichzeitig im Kabinett verabschiedet werden. Und auch, wenn die Ressortabstimmung noch nicht abgeschlossen ist; Dobrindt ist optimistisch, dass das noch in diesem Jahr gelingt.
    "Wir stärken damit die Nutzerfinanzierung und deswegen ist die Infrastrukturabgabe fair, sinnvoll und gerecht. Sie kommat am 17. Dezember ins Kabinett."
    Sagte der Verkehrsminister heute im Bundestag. Bleibt es dabei, ist das voraussichtlich der Tag der letzten Kabinettssitzung des Jahres. Damit hat Dobrindt ein weiteres Mal sein Ziel ganz knapp erreicht. Die Vorstellung des ersten Konzeptes zur Maut versprach er vor der Sommerpause – sie fand kurz davor statt. Den Gesetzentwurf versprach er Ende Oktober. Am 30.10. wurde der an die Ressorts verschickt. Und eigentlich wollte er auch ein weiteres Ziel einhalten:
    "Das eine ist, dass wir ins Endspiel kommen und das Zweite ist, dass die Pkw-Maut zum 1.1.2016 scharf gestellt wird."
    Mittlerweile spricht er jedoch nur noch von 2016 - ohne ein Datum zu nennen. Um zumindest das Jahr einzuhalten, wäre ein Beschluss im Kabinett schon mal eine wichtige Hürde.