Der anerkannte Pharmakologe hält dies für schlechten Stil:
"Also wenn insbesondere Herr Riegert einen nicht genannten Experten - es stellt sich ja die Frage warum sie diesen Experten nicht nennen - wenn er mir also vorwirft, dass dieser Experte gesagt hätte, mein 4-seitiges Gutachten sei kompletter Quatsch- ohne präzise irgendetwas zu nennen. Dann ist das natürlich völlig unerträglich im wissenschaftlichen Bereich."
Riegert wollte sich zu der Auseinandersetzung mit Sörgel nicht weiter äußern. Dagegen fand Martin Gerster, sportpolitischer Sprecher der SPD, deutliche Worte.
"Ich beobachte mit großer Sorge, dass im Sportausschuss immer wieder Sachverständige, die wir gemeinsam einladen, auf die sich die Obleute im Konsens verständigt haben, diskreditiert werden nur weil sie eine Position vertreten die manchen Abgeordneten nicht genehm ist."
Auch der zweite Sachverständige, der Sportrechtler Georg Engelbrecht bekräftigte noch einmal, dass es sich bei der in Erfurt angewandten UV-Bestrahlung um eine - nach der Rechtsprechung des internationalen Sportgerichtshofs CAS - verbotene Methode handle.
"Also wenn insbesondere Herr Riegert einen nicht genannten Experten - es stellt sich ja die Frage warum sie diesen Experten nicht nennen - wenn er mir also vorwirft, dass dieser Experte gesagt hätte, mein 4-seitiges Gutachten sei kompletter Quatsch- ohne präzise irgendetwas zu nennen. Dann ist das natürlich völlig unerträglich im wissenschaftlichen Bereich."
Riegert wollte sich zu der Auseinandersetzung mit Sörgel nicht weiter äußern. Dagegen fand Martin Gerster, sportpolitischer Sprecher der SPD, deutliche Worte.
"Ich beobachte mit großer Sorge, dass im Sportausschuss immer wieder Sachverständige, die wir gemeinsam einladen, auf die sich die Obleute im Konsens verständigt haben, diskreditiert werden nur weil sie eine Position vertreten die manchen Abgeordneten nicht genehm ist."
Auch der zweite Sachverständige, der Sportrechtler Georg Engelbrecht bekräftigte noch einmal, dass es sich bei der in Erfurt angewandten UV-Bestrahlung um eine - nach der Rechtsprechung des internationalen Sportgerichtshofs CAS - verbotene Methode handle.