Dienstag, 19. März 2024

Archiv

Schweiz
Steuerbetrüger am Pranger

Die Schweizer Steuerbehörden haben damit begonnen, die Namen möglicher Steuerbetrüger aus dem Ausland im Internet zu veröffentlichen. Auch Deutsche sind betroffen. Eine Schweizer Zeitung spricht von einem Tabubruch. Deutsche Politiker melden sich bereits zu Wort.

25.05.2015
    Mittels sogenannter Steuer-CDs erhielten Behörden Informationen über mutmaßliche Steuerhinterzieher.
    Mittels sogenannter Steuer-CDs erhielten Behörden Informationen über mutmaßliche Steuerhinterzieher. (dpa / picture alliance / Jan-Peter Kasper)
    Aus Deutschland gibt es Kritik an der Schweizer Praxis, die Namen möglicher Steuerbetrüger im Internet zu veröffentlichen. Der baden-württembergische Finanzminister Nils Schmid sagte in Stuttgart, dies sei nicht mit dem deutschen Steuergeheimnis vereinbar. Der SPD-Politiker betonte, Einzelne dürften nicht an den Pranger gestellt werden. Sein nordrhein-westfälischer Kollege Norbert Walter-Borjans nannte das Schweizer Vorgehen - so wörtlich - "speziell". Der Sozialdemokrat betonte aber, das Land werde den Vorwürfen gegen die genannten Bundesbürger nachgehen.
    Wie am Wochenende bekannt wurde, stellt die Schweizer Steuerverwaltung die Namen möglicher deutscher und anderer ausländischer Steuerbetrüger schon seit Wochen ins Internet. Hintergrund ist offenbar die große Zahl von Anfragen ausländischer Finanzbehörden. Die "Sonntagszeitung" aus Zürich berichtet, die Schweizer Behörden wollten die Betroffenen auf diesem Wege in Kenntnis setzen, dass gegen sie ermittelt werde. Das Blatt spricht von einem Tabubruch.
    Die Mitteilungen finden sich auf der Webseite des Schweizer Bundesblatts, in dem Gesetze und Beschlüsse der Regierung und des Parlaments veröffentlicht werden. Darin wird jeweils unter Nennung des Namens und teilweise auch des Geburtsdatums und der Staatsangehörigkeit eines Betroffenen mitgeteilt, dass die Schweizer Steuerverwaltung den ausländischen Finanzbehörden Amtshilfe leisten wird - und dass dagegen Rechtsmittel innerhalb einer bestimmten Frist möglich sind.
    Wegen welcher Vergehen genau gegen die genannten Personen oder auch Firmen ermittelt wird, ist nicht ersichtlich. Zu finden sind neben Namen aus Deutschland auch solche aus anderen EU-Ländern wie Großbritannien oder Frankreich sowie aus Staaten wie Russland oder Indien. Namen aus den USA werden als einzige nur mit Initialen genannt.
    (lob/tk)