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Sportrecht
"CAS sollte Reformen anpacken"

Das Oberlandesgericht München hat die Klage der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegen den Weltverband zugelassen. Die Entscheidung setzt den Sportgerichtshof CAS in Zugzwang, sagt Sportrechtler Marius Breucker im DLF.

Marius Breucker im Gespräch mit Astrid Rawohl | 17.01.2015
    Claudia Pechstein in einem Sitzungssaal des Oberlandesgerichts.
    Hat wieder Grund zum Lachen - Eisschnellläuferin Claudia Pechstein (Marc Müller, dpa)
    "Es handelt sich zweifellos um eine bahnbrechende Entscheidung", sagte der Sportrechtler Marius Breucker am Samstag im Deutschlandfunk. Konkret sind Schiedsvereinbarungen im Sport mit Verweis an den Internationaler Sportgerichtshof CAS durch das Urteil unwirksam. Das Urteil treffe aber keinerlei Entscheidung über die Frage, ob Claudia Pechstein gedopt habe oder nicht, erklärte der Stuttgarter Rechtsanwalt.
    Die Neutralität und die Unabhängigkeit des Gremiums werde durch das Urteil in Frage gestellt, da vor allem die Vertreter aus Sportverbänden das Gremium besetzen. "Es gibt schon länger Reformbedarf beim CAS", sagte Breucker. Nun sei es an der Zeit, diese anzugehen.
    Kein zweiter Fall Bosman
    Der Eisschnelllauf-Weltverband ISU hat sofort nach dem Urteil angekündigt, in Revision zu gehen. Der Fall liegt nun beim Bundesgerichtshof. Breucker erwartet, dass der BGH "die Haltung des OLG München bestätigt."
    Er sei aber zuversichtlich, dass der CAS durch Reformen den Anforderungen, die das Oberlandesgericht München formuliert habe, gerecht werde könne. "Die Auswirkungen werden nicht so gravierend, wie beim Bosman-Urteil", analysierte Breucker.
    Das Gespräch können Sie bis mindestens 17. Juli 2015 nachhören.