
Staatlich teuer eingekaufte Steuer-CDs waren gestern. Seit dem 1. Januar 2016 wird der offizielle internationale Informationsaustausch von Steuerdaten vorbereitet: Denn demnächst müssen Finanzinstitute Informationen über ausländische Konten den Herkunftsstaaten der Geldanleger mitteilen. An diesem Informationsaustausch, den die OECD als Denkfabrik der Industrieländer angestoßen hat, nehmen inzwischen mehr als 90 Staaten und Überseegebiete teil.
Ab 2017 sind Finanzinstitute dann verpflichtet, nicht nur persönliche Informationen der Steuer-Ausländer wie Name, Anschrift und Kontonummern weiterzureichen. Auch die Jahres-Endsalden der Finanzkonten sowie Kapitalerträge und Veräußerungserlöse müssen Banken und Investmentfonds automatisch an den Wohnsitzstaat des Kontoinhabers melden.
Auch Deutschland erhält so Informationen über Steuerzahler, die Geld im Ausland angelegt haben. Zum Beispiel in Steueroasen wie den Cayman-Inseln, Liechtenstein und - ab 2018 - auch der Schweiz. Seit dem Jahreswechsel erfassen die Finanzinstitute in allen teilnehmenden Ländern bereits den Altbestand ihrer Konten. Wenn ein neuer Kunde ein Konto eröffnet, ist die Bank im gleichen Atemzug verpflichtet festzustellen, in welchem Land der Anleger Steuern zahlen muss.
Die ersten Informationen werden dann 2017 an die betreffenden Behörden gemeldet. Erfasst werden sämtliche Geldanlagen - von Anleihen über Aktien bis hin zu Lebensversicherungen und Derivaten. In Deutschland sammelt das Bundeszentralamt für Steuern die Informationen über Guthaben, Zinsen und Dividenden deutscher Steuerzahler im Ausland. Zugleich meldet die Behörde die Daten aus Deutschland an die ausländischen Finanzbehörden.