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Stiftung für Härtefälle

Tausende Soldaten von Bundeswehr und NVA waren bis in die 1990er-Jahre massiver Radarstrahlung ausgesetzt und erkrankten. Nach jahrelangem Streit wollen Bundesregierung und Bundestag die Opfer nun entschädigen: Am Dienstag soll der Startschuss für eine Treuhandstiftung fallen. Doch das Verfahren bleibt umstritten.

Von Mirko Smiljanic |
    Westerburg in Rheinland-Pfalz, Feuerleitbereich der Flugabwehrraketenstellung 4/23. Konzentriert überwachen Soldaten im Radarkontrollraum den südlichen Luftkorridor nach Berlin.

    "Ich war Zeitsoldat über knapp drei Jahre im Radardienst in einer Radarstellung zur Steuerung von Luftabwehrraketen, aber auch als Boden-Boden-Rakete im Westerwald."

    Günter Brück, Obergefreiter der Reserve in den Jahren 1966 bis 1968.

    ""Ich war acht Jahre in Nörvenich stationiert und habe dort die Ausbildung am Starfighter genossen, Radarfeuerleitmechaniker, später wurde ich dann auch Prüfer an diesen Waffensystemen."

    Dietmar Glaner, Oberstabsfeldwebel, Berufssoldat von 1967 bis 2001.

    "Ich habe dort am Radargerät die Einstellungen vorgenommen und die Tätigkeiten, die im Rahmen meiner dienstlichen Vorgaben von mir verlangt worden sind, Instandsetzung, Wartung, Störbehebung an den Radaranlagen des Starfighters."

    Eine anspruchsvolle Arbeit mit hoher Verantwortung – und noch höherem Risiko.

    "Die ersten Symptome sind aufgetreten im März 1990 mit Schmerzen im Handgelenk. Dort wurde ein Knochentumor festgestellt, er wurde operativ entfernt, die Krankheit ist weiter fortgeschritten, da wurde der Daumen entfernt und ein halbes Jahr später wurde mir der linke Unterarm amputiert, da der Knochenkrebs immer weiter vorangeschritten ist."

    Seit den 50er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts bis in die 90er-Jahre hinein versahen viele zehntausend Soldaten der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee ihren Dienst in militärischen Anlagen, die ohne jeden Schutz Röntgenstrahlen und Mikrowellen abstrahlten. Besonders betroffen waren Wartungsmechaniker. Ohne es zu wissen, waren sie teilweise mehrere Stunden lang Röntgenstrahlen ausgesetzt, manche Techniker erreichten den gesetzlich zulässigen Jahresgrenzwert schon nach wenigen Minuten. Vorsichtsmaßnamen wie Dosimeter gab es zwar in zivilen Einrichtungen, die Bundeswehr führte sie aber erst Ende der 70er-Jahre ein.

    "Krank geworden bin ich Ende der 80er-Jahre, es war nur nicht zu fassen, wie das bei solchen Spätschäden ist, wir haben alles Mögliche überlegt, was es sein könnte, wie es geschehen sein könnte, habe drei Jahre überhaupt nicht geschlafen, habe unter Schmerzsyndromen gelitten, vollgepumpt mit Schmerzmedikamenten, und dann noch mal Anfang der 2000er-Jahre das gleiche Spiel, bin dann in die Uniklinik Gießen gegangen zu Neurologen, und die haben dann nach einiger Zeit eine Amyotrophe Lateralsklerose festgestellt, die nicht heilbar ist, die auch nicht behandelbar ist, man kann bestenfalls an den Symptomen ein wenig laborieren, aber das war's dann schon."

    Wie viele Soldaten und Zivilangestellte Gesundheitsschäden davontrugen, weiß niemand. Aktuell geht die Bundeswehr von knapp 4000 Fällen aus, wobei die Dunkelziffer groß sein dürfte, Hunderte sind schon gestorben. Verschärft wurde das Problem in den 90er-Jahren, als die US-Armee in den Balkankriegen panzerbrechende Projektile mit abgereichertem Uran verwendete. Nach dem Aufprall verteilten sich winzige Uranpartikel mit dem Wind, wer sie einatmete, hatte eine kleine Strahlenquelle in seiner Lunge. Um die Jahrtausendwende standen dann auch die Strahlenprobleme bei der Bundeswehr ganz oben auf der Agenda öffentlicher Diskussionen – was den damaligen Verteidigungsminister Rudolf Scharping schließlich in die Offensive zwang: Er beauftragte den früheren Herausgeber der Wochenzeitung "Die Zeit", Theo Sommer, mit einer gründlichen Klärung beider Problemfelder. Immerhin in einem Punkt konnte Scharping 2001 vorsichtige Entwarnung geben.

    "Alles, was an Information zur Verfügung steht, sagt, ein Strahlenrisiko gibt es nicht, das hängt wohl damit zusammen, dass diese uranhaltige Munition insgesamt eine Strahlung unterhalb der natürlichen Strahlung hervorruft."

    Die Probleme radargeschädigter Bundeswehrangehöriger waren weit brisanter. Ihre Zahl stieg ständig, immer mehr Soldaten versuchten Krebserkrankungen als "Wehrdienstbeschädigung" anerkennen zu lassen. Wessen Antrag abgelehnt wurde, der zog vor Gericht. Verteidigungsminister Rudolf Scharping agierte in dieser spannungsgeladenen Situation deeskalierend: Er rief eine unabhängige Radarkommission ins Leben und versprach unbürokratische Hilfe.

    "Also werde ich den pragmatischen Empfehlungen folgen, nämlich eine möglichst streitfreie, möglichst großherzige Regelung zu finden."

    Diese "streitfreie und großherzige Regelung" tritt am kommenden Dienstag zumindest formal in Kraft. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesverteidigungsminister, Christian Schmidt, wird am 22. Mai im Beisein des Generalinspekteurs der Bundeswehr und Schirmherrn des Soldatenhilfswerkes der Bundeswehr e.V., General Volker Wieker, den Treuhandvertrag der "Treuhänderischen Stiftung zur Unterstützung besonderer Härtefälle in der Bundeswehr und der ehemaligen NVA" unterzeichnen. Eine Stiftung für radargeschädigte Soldaten? Also keine offizielle Anerkennung einer "Wehrdienstbeschädigung"? Um zu verstehen, warum gerade eine Stiftung radargeschädigten Soldaten helfen soll, lohnt ein Blick auf die Anfänge des Problems. Nachdem Rudolf Scharping den Radaropfern generöse Hilfe versprochen hatte, geschah nämlich: – nichts.

    "Die Worte von Minister Scharping waren klug, waren politisch vernünftig und waren auch geeignet, bei den Betroffenen Hoffnung aufkeimen zu lassen."

    Sagte Bernhard Gertz, damaliger Chef des Bundeswehrverbandes.

    "In der Praxis sieht das anders aus, da sind von 500 bisher bearbeiteten Fällen nur acht positiv entschieden worden, und die Betroffenen empfinden die Praxis nahezu als menschenverachtend, die sagen, die wollen uns abwimmeln, die wollen uns so lange hinauszögern, bis wir alle tot sind."

    Die Ministerialbürokratie als übermächtige Instanz, an der selbst vorgesetzte Minister scheitern? "Was der Minister oben dirigiert, weiß ich nicht", hieß es in einem Sketch der 80er-Jahre, "was wir unten spielen, kann ich Ihnen aber genau sagen." Verbitterung machte sich unter den Radargeschädigten breit, mancher sprach von der "biologischen Lösung", auf die es der das Ministerium anlege.

    "Ja, das kann man genauso bezeichnen, diesen Eindruck haben wir seit mindestens 2005, dort wurde eine Selektion vorgenommen zwischen Krebserkrankten und Nicht-Krebserkrankten, die Krebserkrankten wurden anerkannt und die Nicht-Krebserkrankten wurden auf die Lange Bank geschoben in der Hoffnung, dass sich das Thema von selbst erledigt."

    Sagt Günter Brück, der nicht an Krebs sondern an der unheilbaren Amyotrophen Lateralsklerose, kurz ALS, leidet. Alle seine Anträge auf Rentenzahlungen sind bisher abgelehnt worden. Es sei, sagte Gertz schon vor sieben Jahren, fast unmöglich, dem Dienstherrn ein Fehlverhalten nachzuweisen.

    "Es muss wirklich bewiesen werden, dass es mindestens eine grob-fahrlässige, wenn nicht vorsätzliche Schädigung durch den Dienstgeber Bundesrepublik Deutschland gegeben hat, und dieser Nachweis ist außerordentlich schwierig zu führen."

    Und zwar schon deshalb, weil sein Einsatz als Radartechniker vielleicht 15 oder 20 Jahre zurückliegt.

    "Hier muss eigentlich eine Beweislastumkehr eingeführt werden. Wenn es eine Beweislastumkehr gäbe und der Bund beweisen müsste, dass es keine Kausalität zwischen der Verwendung und der Schädigung der Soldaten gibt, dann garantiere ich Ihnen, wären die Verfahren jetzt schon zu Ende."

    Und ein weiteres Problem kommt hinzu. Viele Krankheiten lassen sich nicht eindeutig auf die Exposition von Radarstrahlen zurückführen.

    "Deshalb werden sogenannte Verursachungswahrscheinlichkeiten herangezogen aus statistischen Materialien, also aus der Epidemiologie, da ist es für die Krebserkrankungen relativ gut aufgearbeitet seit den Atombombenabwürfen in Japan, da kann man sagen, dass die meisten Krebsarten schon durch ionisierende Strahlen bedingt sind, das gilt für Nicht-Krebserkrankungen so nicht, weil man keine Untersuchungen gemacht hat."

    In dieser juristisch schwierigen Situation sei eine Stiftung das beste Instrument, um den Betroffenen unbürokratisch zu helfen – sagt der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung, Christian Schmidt.

    "Die Stiftung hat das Ziel, dass sie Härtefälle, die im Zusammenhang mit Erkrankungen oder Dienstbeschädigungen sind, dass sie die auffängt, Härtefälle, die man mit den rein rechtlichen, versorgungsrechtlichen Fragen nicht lösen kann."

    Das klingt überzeugend, genauso die von ihm getroffene Grundsatzentscheidung:

    "Dass Soldatinnen und Soldaten, die die klassische Doppelkausalität haben, das heißt der starke Raucher, der dann nach, der nach einigen Jahren an einem Lungenkarzinom erkrankt, der dann sagt, das kann auf meine Strahlenbelastung zurückzuführen sein, die Sozialrechtler sagen, hm, schwierig, wir haben gesagt, okay, wir schauen das gar nicht an, das kriegt jeder, das heißt, es ist schon sehr viel Geld hineingeflossen, und das ist auch völlig in Ordnung und es kommt noch mehr Geld dazu, was soll denn daran falsch sein?"

    Eigentlich nichts, es sei denn, der Blickwinkel verschiebt sich ein wenig. So monieren zum Beispiel Betroffene, die Höhe möglicher Unterstützungszahlungen schmelze drastisch. Sieben Millionen Euro Startkapital bekomme die Stiftung, wovon aber nur zwei Millionen ausgegeben werden dürfen. Günter Brück.

    "Es geht nicht nur um die kleine Rente zwischen vielleicht 300 und 600 Euro, sondern bei vielen Leuten, die ich so kennengelernt habe, wurde so um das 50. Lebensjahr die berufliche Entwicklung abrupt abgebrochen, die weitere berufliche Tätigkeit sehr stark eingeschränkt, tatsächlich reden wir bei einem ehemaligen Soldaten unter der Voraussetzung, dass er strahlenbedingt geschädigt worden ist, von nachrückenden Entschädigungen zwischen 200.000 und 400.000 Euro für diese Zeiträume von zehn bis zwanzig Jahren fehlender Berufstätigkeit."

    In die gleiche Richtung geht die Kritik der Bundestagsfraktion "Die Linke". Harald Koch, Bundestagsabgeordneter und Mitglied des Verteidigungsausschusses, unterstellt der Bundesregierung, sie zögere die Regulierung der Ansprüche aus finanziellen Gründen hinaus: Je später mögliche Renten oder andere Leistungen genehmigt würden, desto geringer sei die Gesamtbelastung.

    "Und das Zweite ist, dass sie Angst hat, wenn es positiv im Interesse der Geschädigten erfolgt, dann ein Dominoeffekt eintritt, dass auch andere Probleme dadurch berührt werden - ich nenne jetzt mal ein Stichwort: posttraumatische Belastungsstörung -, dass es also den Effekt mit sich bringt, dass weitere Geschädigte sich ein Beispiel nehmen, sich organisieren, Druck auf die Regierung ausüben und hoffen, dass für sie eine Lösung gefunden wird."

    Aus Perspektive der Bundesregierung ist die Lösung gefunden worden. Die "Treuhänderische Stiftung zur Unterstützung besonderer Härtefälle in der Bundeswehr und der ehemaligen NVA" kommt ja keineswegs nur radargeschädigten Soldaten zugute – sagt Dietmar Glaner – sondern eben allen "Härtefällen".

    ""Und das bestärkt uns in der Annahme, dass unter diesem Deckmantel alles abgearbeitet werden soll, was in der Bundeswehr über das Versorgungsrecht, was möglich wäre, wenn man es richtig anwenden würde, abgehandelt werden würde, abschieben in eine Stiftung, auch unter anderem die PTBS-Erkrankung der Soldaten in Afghanistan, einsatzgeschädigte Soldaten, alles wird unter dem Namen der Stiftung abgeladen, und da denken wir als radargeschädigte Soldaten, als Auslöser dieser gesamten Stiftungslösung, da hinten runterfallen werden."

    Was durchaus nachvollziehbar ist, für den Linken Harald Koch aber nicht zählt. Er plädiert dafür, die Stiftung vielen zu öffnen.

    "Wir möchten auch, dass ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von zivilen Einrichtungen, ich rede hier über die Atomkraftwerke, sowohl im alten Bundesgebiet, wie in den neuen Bundesländern, aufgenommen werden. Die sind in keinster Weise abgesichert, die sind nicht einmal kategorisiert, und auch die Mitarbeiter der ehemaligen Deutsch-Sowjetischen Aktiengesellschaft Wismut, die müssen miteinbezogen werden, dort gibt es ähnliche Probleme und menschliche Schicksale, und die warten auch auf Hilfe."

    Eine Stiftung zieht aber noch andere Probleme nach sich. Abgesehen davon, dass selbst der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages das Modell einer Stiftung für den derzeit vorgesehenen Zweck infrage gestellt hat, entsteht der fatale Eindruck, der Staat stehle sich aus seiner Verantwortung.

    "Sie schicken uns ins Feuer, aber wenn wir uns verbrennen, dann lassen sie uns alleine. Es gibt genügend Beispiele, wo wir miterleben müssen, dass verletzte Bundeswehrsoldatinnen und Soldaten, wenn sie zurückkehren, alleine gelassen werden, dass sie sich um die primitivsten Sachen des alltäglichen Lebens kümmern müssen und letztendlich auch viele von ihnen verloren gehen."

    Außerdem, sagt Harald Koch, verschiebe man mit einer Stiftung die Unterstützung in den Privatbereich.

    "Und hofft jetzt, dass jetzt weitere Private dran beteiligen. Wir fordern ja auch, dass in die Pflicht genommen werden die Hersteller dieser Anlagen und Geräte, die diese schädlichen Strahlen erzeugt haben."

    Ein Punkt, den Ullrich Meßmer, Mitglied des Bundestages in der SPD-Fraktion, ähnlich sieht.

    "Ich will aber darauf hinweisen, dass möglicherweise ein Teil der Firmen, die damals die Geräte hergestellt haben, gar nicht mehr vorhanden sind, und der Weg der Produkthaftung ist ja auch ein Weg, der bedeuten würde, dass man wieder neue Rechtszüge einbauen müsste, selbst wenn man das rechtlich regeln würde, und der ist wesentlich weitergehender. Und um das den Opfern zu ersparen, haben wir den richtigen Weg gewählt, dass wir ihnen eine andere Lösung anbieten, der eben nicht davon abhängt, ob Hersteller hier bewusst oder unbewusst eine Verantwortung haben."

    Dietmar Glaner vom Bund zur Unterstützung Radargeschädigter gibt sich mit solchen Erklärungen nicht zufrieden. Warum zahlen Autohersteller hohe Summen bei kleinen konstruktiven Fehlern, während Produzenten von Waffensystemen selbst dann geschont werden, wenn ihre Produkte den Tod Tausender nach sich ziehen?

    In zwei Tagen wird im Stauffenbergsaal des Berliner Bendlerblocks der Stiftungsvertrag unterschrieben. "Streitfrei" ist die Regelung nicht zustande gekommen, ob sie "großherzig" sein wird, ist auch fraglich.

    "Ich möchte gleichwohl aber auch die rund 4000 Opfer oder potenziellen Opfer jetzt bitten, sich in dieses Verfahren hineinzubegeben, was wir selbstverständlich laufend begleiten und evaluieren werden, um zu schauen, was wird jetzt aus diesem Verfahren."

    Burkhardt Müller-Sönksen, Mitglied des Bundestags für die Fraktion der FDP.

    "Dieses wollen wir tun, dieses wollen wir so tun, dass in kurzer Zeit mit dem besten Fach-Know-how, was wir haben, was im Soldatenwerk natürlich vorhanden ist, diesen Menschen direkt entgegenkommen."

    Das wird – wenn denn die Anträge wirklich unbürokratisch bearbeitet und positiv beschieden werden – den Soldatinnen und Soldaten helfen, das hilft aber auch der Bundeswehr: Denn die Stiftung ist auch ein erwünschtes Ergebnis der Bundeswehrreform.

    "Wir wollen jetzt, wo wir die Aussetzung der Wehrpflicht entschieden haben, natürlich eine attraktive Bundeswehr haben, und da kann es nicht sein, dass Soldaten länger als zehn Jahre auf irgendwelche Verfahren warten, es ist ein gemeinsames Ziel, dass wir eine moderne Bundeswehr haben, die sich um die Kameradinnen und Kameraden kümmert, wenn sie zu Schaden gekommen sind, und dieses Stiftungsziel ist sozusagen ein Best Practice Modell mit den Radargeschädigten, das soll funktionieren; wir wollen, dass es funktioniert und dieses dann hinterher übertragen auf möglichst wenig Opfer, die aus den Einsätzen nach Deutschland zurückkommen."

    Im Sommer bezieht die "Stiftung zur Unterstützung besonderer Härtefälle in der Bundeswehr und der ehemaligen Nationalen Volksarmee" ihre Räume in Berlin, im Herbst nimmt sie ihre Arbeit auf. Noch liegen die Positionen weit auseinander: Während der Parlamentarische Staatssekretär Christian Schmidt das Erreichte wahren möchte.

    "Mit einer gewissen Klugheit muss man mal sagen, jetzt haben wir das durch die Unterstützung des Deutschen Bundestages, des Haushaltsgesetzgebers, da würde ich mich einfach mal auf den Beckenbauer-Satz 'Schaun mer mal' zurückziehen wollen."

    Sieht sich der ehemalige Berufssoldat Dietmar Glaner als Opfer eines Streits zwischen Politik und Verwaltung.

    "Ich spreche den Politikern nicht ihren Willen ab über die Jahre, aber sie können sich letztendlich mit ihren Entschlüssen und mit ihren Beschlüssen nicht durchsetzen gegenüber der Ministerialbürokratie; und wenn das nicht aufgebrochen wird, wird es keine Lösung für die geschädigten Betroffenen geben."