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Streit um Meinungs- und Kunstfreiheit
"Titanic" gegen Twitter

"Titanic"-Chefredakteur Tim Wolff sieht in der Sperrung des Twitter-Accounts seines Magazins eine Verletzung der Meinungs- und Kunstfreiheit. Hintergrund der Sperrung sind satirisch gemeinte Tweets, die nur vorgeblich von der AfD-Politikerin Beatrix von Storch stammen - und die "Titanic" über seinen Account verbreitet hat.

03.01.2018
    Tim Wolff, Chefredakteur der Satire-Zeitschrift "Titanic", sitzt am 08.01.2015 in Frankfurt am Main (Hessen) in seinem Büro in der Redaktion. Humor ist nach den Terroranschlägen in Paris nach Ansicht der "Titanic" wichtiger denn je. "Je ernster die Lage, desto wichtiger der Humor", erklärte Wolff am gleichen Tag auf der Internetseite des Magazins.
    Titanic-Chefredakteur Tim Wolff (dpa / Frank Rumpenhorst)
    Wolff sagte im Deutschlandfunk, Plattformen wie Twitter und Facebook hätten eine zu große Macht, wenn sie einen einfach "komplett abschalten" könnten. Das habe es bei Print und Funk früher nicht gegeben und lasse sich mit Meinungs- und Kunstfreiheit nur schwer verbinden. Dass eine Parodie mit etwas Ernstgemeintem verwechselt werde, überrasche ihn.
    Hunderte Anzeigen gegen von Storch
    Hintergrund der Sperrung sind zwei Tweets, die gestern über den "Titanic"-Account abgesetzt wurden und bei denen das Satiremagazin vorgibt, dass die AfD-Politikerin Beatrix von Storch Urheberin sei. Von Storch war am Vortag von Twitter für zwölf Stunden gesperrt worden. Sie hatte sich in einem Tweet empört darüber geäußert, dass die Kölner Polizei Informationen zu den Neujahrsfeiern auch in arabischer Sprache verbreitet hatte. In dem Tweet war die Rede von "barbarischen, muslimischen gruppenvergewaltigenden Männerhorden". Daraufhin waren bei der Polizei mehrere hundert Strafanzeigen wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung eingegangen.
    Die "Titanic" griff den Tweet satirisch auf und gab vor, von Storch dürfe nun über den Account des Magazins twittern. Die gefakten Tweets markierte "Titanic" jeweils mit "(bvs)" und versah die Posts absichtlicht mit Rechtschreib- und Grammatikfehlern. Die Tweets wiederholten die umstrittene Äußerung aus von Storchs Original-Tweet und erfanden noch einen zweiten angeblich von ihr verfassten Tweet. Beide wurden von Twitter beanstandet, der Account daraufhin gesperrt.
    Wolff sagte, er habe derzeit keinen Kontakt zu Twitter. Der Account werde laut Twitter erst dann wieder freigeschaltet, wenn die betreffenden Tweets gelöscht werden. Das habe man aber nicht vor. "Wir wollen austesten, was das bedeutet und welche Folgen es hat".
    Kritik am Netzwerkdurchsetzungsgesetz
    Wolff glaubt, dass die Sperrung im Zusammenhang mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz steht. Im vergangenen Jahr - vor Inkrafttreten des Gesetzes - sei der Twitter-Account wegen ähnlicher Aktionen nicht gesperrt geworden. Auch der Deutsche Journalisten-Verband sieht einen Zusammenhang mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz und spricht von "Zensur":
    Das Gesetz wurde im vergangenen Sommer erlassen und ist seit Oktober 2017 inkraft. Seit dem 1. Januar ist die Übergangsfrist für Unternehmen abgelaufen, in der sie Zeit hatten, sich auf die Anforderungen des Gesetzes vorzubereiten. Es soll sich gegen Hetze und gefälschte Meldungen in sozialen Netzwerken richten. Betreiber sozialer Netzwerke wie Facebook, Twitter und YouTube sind demnach verpflichtet, "offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden" nach Eingang einer Beschwerde zu löschen oder zu sperren. Andernfalls drohen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro.
    Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte das Gesetz als eine "Grundsatzentscheidung für das digitale Zeitalter" bezeichnet. Damit das Internet nicht länger ein rechtsfreier Raum bleibe, müssten Recht und Gesetz auch im Netz durchgesetzt werden.
    An dem Gesetz hatte es jedoch auch viel Kritik gegeben. Markus Beckedahl von "netzpolizik.org" sagte im Deutschlandfunk, der Staat wälze damit auf Unternehmen wie Facebook ab, worüber eigentlich Gerichte entscheiden müssten. Er mache die Betreiber zum "Richter und Henker" über Meinungsfreiheit. Volker Tripp vom Verein "Digitale Gesellschaft" bezeichnete das Gesetz ebenfalls im Deutschlandfunk als kontraproduktiv für die Meinungsfreiheit.
    (cvo/jcs)

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