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Umweltschützer
Laubbläser schädigen die Tierwelt

Der Herbst ist da, bald sind Straßen und Gärten voller Blätter. Wo diese beseitigt werden müssen, kommen vielfach Laubbläser zum Einsatz. Gerade im privaten Bereich stößt dies auf Kritik von Umweltschützern. Die Geräte sind nicht nur laut, sie schädigen auch die Tierwelt.

Von Tonia Koch |
    Bevor Manfred Marx das Startseil seines Laubbläsers betätigt, setzt er Ohrstöpsel ein.
    "Immer, das ist erste Pflicht für mich, wenn ich mit lautem Gerät arbeite, Gehörschutz."
    Die allermeisten Geräte erreichen einen beachtlichen Schalldruckpegel zwischen 80 und 100 Dezibel.
    Bereits ab einem Lärm-Wert von 85 dB(A) müssen am Arbeitsplatz Kopfhörer getragen werden oder andere Hilfsmittel verwendet werden, um das Gehör zu schützen. Profigärtner Manfred Marx pflegt mehrere tausend Quadratmeter Parkfläche mit vielen Wegen in Waldnähe und mit dem beginnenden Herbst legt er seinen treuen Helfer kaum mehr aus der Hand.
    "Ich wäre verloren ohne meine Windmaschine. Es ist unmöglich, das Laub mit dem Rechen zusammen zu machen. Außerdem von der Qualität her, es ist sauberer und es geht um einiges schneller."
    Wie die meisten Profis, die ausgedehnte Flächen bearbeiten müssen, benutzt auch Marx ein Gerät, das er bequem auf dem Rücken tragen kann und das von einem Zweitaktmotor angetrieben wird.
    "Ich kann weder mit Kabel noch mit Akku etwas anfangen, ich brauche Leistung und ich brauche die überall, das ist ganz wichtig."
    Bis zu 350 Stundenkilometern
    Die mit einem Benzin-Ölgemisch betriebenen Laubbläser erzeugen Windgeschwindigkeiten bis zu 350 Stundenkilometern, damit lässt sich auch nasses Laub aus den Ritzen pusten. Allerdings warnt der Naturschutzbund Deutschland vor den Gesundheitsrisiken der beliebten technischen Helfer. Denn sie machen nicht nur Lärm und wirbeln Feinstaub auf, sondern sie setzen Nutzer wie Anwohner zusätzlichen Abgasemissionen aus, sagt der stellvertretende Landesvorsitzende des NABU Saarland, Rudi Reiter.
    "Man versucht zwar durch neue Motoren, neue Technik, diese Abgasbelastung zu verringern, aber die meisten Geräte sind immer noch 2-Takt-Motoren, da entstehen schädliche Kohlenwasserstoffe, Stickoxide, natürlich CO2. Und das hat natürlich eine kumulative Wirkung. Zu den vielen anderen Benzin betrieben Gartengeräten kommen diese noch hinzu und verschärfen die ganze Situation."
    Tiere werden geschädigt oder gleich gehäckselt
    Der NABU schätzt, dass etwa eine Million Laubbläser, Laubsauger oder Kombigeräte, die beides können in Deutschland in Umlauf sind. Und als ökologisch fragwürdig gelten dabei insbesondere die Geräte mit Saugfunktion, die überwiegend von Hobbygärtnern eingesetzt werden. Diese seien vielfach zusätzlich mit einem Häcksler versehen und würden sämtliche Kleintiere wegsaugen: Insekten, Spinnen, Schnecken, Kröten. Auch junge Igel, die unterm Laub Schutz suchten, seien vor ihnen nicht gefeit, beschreibt NABU-Vertreter Reiter die Nachteile. Selbst wenn die Tiere mur angesogen und nicht gehäckselt würden, überlebten sie diese Prozedur kaum. Laubsauger störten daher das ökologische Gleichgewicht empfindlich.
    "Wir haben ein Ökosystem Boden, das auf die Versorgung mit Biomasse im Verlauf des Jahres angewiesen ist. Und wenn man über viele Jahre die Oberschicht absaugt, die Versorgung mit Biomasse unterbricht, dann wird der Boden nachhaltig geschädigt, dann ist das ein Verstoß gegen den Paragraf 1 des Bundesbodenschutzgesetztes. Dieser Paragraf 1 fordert, dass Boden nachhaltig geschützt werden muss."
    Hobbygärtner sollten Rechen bevorzugen
    Der NABU empfiehlt zumindest den Hobbygärtnern auf Handbetrieb umzustellen und wieder vermehrt auf Besen und Rechen zurückzugreifen. Diese sind im Übrigen zu jeder Zeit einsetzbar, was für Laubsauger oder Laubbläser nicht gilt. Aus Lärmschutzgründen dürfen die Geräte lediglich zwischen 9.00 und 12.00 und wieder zwischen 15.00 und 17.00 Uhr eingesetzt werden. Eventuelle Verstöße dagegen können mit Bußgeldern geahndet werden. Darüber hinaus haben Städte und Gemeinden die Möglichkeit, die Verwendung der technischen Hilfsmittel zum Beispiel im Umfeld von Krankenhäusern einzuschränken.