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Unterhaltsvorschuss und Hartz IV
"Wir brauchen Freibeträge für die Mütter"

Der Paritätische Gesamtverband hat Freibeträge beim Unterhaltsvorschuss für alleinerziehende Hartz-IV-Empfängerinnen gefordert. "Die brauchen wir, damit die Mütter und ihre Kinder auch wirklich was davon haben", sagte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider im Deutschlandfunk.

Ulrich Schneider im Gespräch mit Jasper Barenberg | 01.12.2016
    Ulrich Schneider, hier im Karl-Liebknecht-Haus der Linken im November 2015
    Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Ulrich Schneider (Imago / Christian Thiel)
    Unterhaltsvorschuss zahlt der Staat für Kinder von Alleinerziehenden, bei denen der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung gar nicht oder nur teilweise nachkommt.
    87 Prozent derer, die den Vorschuss bekämen, bezögen Hartz IV und müssten diese Einkünfte nach geltenden Regelungen verrechnen, sagte Schneider. Er bezog sich auf eine Regierungsantwort auf eine Anfrage der Linken, nach der Anfang 2015 rund 454.000 Alleinerziehende in Deutschland Unterhaltsvorschuss bekommen - davon erhielten rund 395.000 Hartz IV.
    "Es geht um junge Mütter - die brechen ihre Ausbildung für das Kind ab und können jeden Cent gebrauchen", sagte Schneider. "Es hat auch was von Großmut: 'Behaltet den Vorschuss.' Ein Kind mit 300 Euro über den ganzen Monat zu bekommen, ist unrealistisch."
    Als richtigen Schritt bezeichnete Schneider die geplante Reform des Unterhaltszuschusses von Bundesfamilienministerin Schwesig. Diese will den Vorschuss bis zum 18. statt wie bislang bis zum zwölften Lebensjahr zahlen und die Höchstbezugsdauer von sechs Jahren streichen.

    Das Interview in voller Länge:
    Jasper Barenberg: Ob es ums Einkommen geht, um die Rente, oder um Bildungschancen, Alleinerziehende oder Ein-Eltern-Familien sind eine besonders verletzliche Gruppe in der Gesellschaft. Das gilt auch und gerade, wenn Alleinerziehende etwa vergeblich auf Unterhaltszahlungen warten müssen. Dann hilft der Staat aus mit einem Unterhaltsvorschuss. Diese Leistung will die Regierung jetzt ausweiten, aber der Vorschlag von Familienministerin Manuela Schwesig liegt im Moment auf Eis, weil es Unstimmigkeiten zwischen Union und SPD gibt, und auch, weil Bund und Länder sich nicht einigen können, wer die verbesserten Leistungen denn am Ende bezahlen soll. Wer liegt hier mit wem über Kreuz?
    Mitgehört hat Ulrich Schneider, der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Schönen guten Morgen, Herr Schneider.
    Ulrich Schneider: Schönen guten Morgen! Hallo!
    "Wir haben 600.000 Alleinerziehende in Hartz IV"
    Barenberg: Wie wichtig sind die geplanten Änderungen für die Betroffenen, für die Alleinerziehenden also?
    Schneider: Ganz salopp formuliert: so etwa 20 Prozent wichtig. Und zwar deshalb: Sie haben vorhin das Problem benannt. 87 Prozent derer, die in den Genuss des neuen Vorschusses kämen, sind in Hartz IV. Und nun sagt Frau Schwesig richtigerweise, man kann vielleicht ein paar rausholen, die aufstocken, die ganz knapp unter Hartz IV sind. Nur sind das nicht so richtig viele. Wir haben 600.000 Alleinerziehende in Hartz IV. Davon sind die meisten nicht erwerbstätig: Einmal deshalb, weil sie noch ganz kleine Kinder haben. Das heißt, sie stehen gar nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Andere sind in sogenannten Maßnahmen. Tatsächlich erwerbstätig sind gerade mal 200.000. Und wenn jemand einen Minijob hat, und das ist ein großer Teil, sogar der größere Teil, dann wird ihnen natürlich der Unterhaltsvorschuss - das sind ja bei kleineren Kindern 152 Euro lediglich - auch nicht raushelfen. Ganz exakt: Es geht um etwa 60.000 meist Frauen, denen man helfen könnte, von den 600.000 in Hartz IV. Das ist jetzt nicht, sagen wir mal, das Riesending. Deshalb denke ich auch, man sollte diesen Frauen beziehungsweise Kindern dann auch Freibeträge lassen, auch für den Unterhaltsvorschuss, damit sie ein bisschen besser stehen.
    Barenberg: Da wollen wir gleich noch drüber sprechen, über die Einzelheiten. Aber noch mal zum Grundsätzlichen. Sie würden der Familienministerin, Sie würden Frau Schwesig zugutehalten, dass sie einen Missstand angeht, aber Sie würden auch sagen, schlecht gemacht?
    "Etwas überrascht, wie viele in Hartz IV sind"
    Schneider: Nein, das gar nicht. Erst mal: Ich würde Frau Schwesig sagen, Sie geht einen Missstand an und sie macht was sehr Vernünftiges, weil bei den jetzigen Regelungen - es sind ja nicht alle in Hartz IV, sondern ein Teil ist auch nicht in Hartz IV - ist es so, das muss man sich vorstellen: Es wird maximal sechs Jahre gezahlt. Das heißt, sobald das Kind eingeschult wird, wenn gar kein Unterhalt gezahlt wurde, ist Schluss mit Unterhaltsvorschuss. Und dann, wenn man das Geld gerade dringend braucht, während der Schulzeit, fließt da nichts mehr. Auch die andere Sache zu sagen, es wird nur sechs Jahre gezahlt, macht ja überhaupt nie Sinn. Deswegen ist das, was Frau Schwesig auf den Weg gebracht hat, schon aus dem reinen Menschenverstand heraus durchaus vernünftig, nämlich zu sagen, wir zahlen bis zum 18. Lebensjahr im Zweifelsfall und ohne irgendwelche Begrenzung. Das war überfällig.
    Jetzt ist sie wahrscheinlich selber ein bisschen überrascht worden durch die Anfrage der Linken im Bundestag. Ich war auch ein bisschen überrascht, wie viele das sind, wie viele nämlich in Hartz IV sind und letztlich so wenig davon haben werden. Jetzt muss man sich überlegen, was man im Hartz-IV-Bereich tun muss - das wäre dann das Ministerium von Frau Nahles -, damit die Mütter nicht alle leer ausgehen.
    Barenberg: Aber wenn es stimmt, was die Linkspartei über ihre Anfrage herausgefunden hat, dass tatsächlich 87 Prozent (die Zahl haben Sie ja auch genannt) der Betroffenen gar nicht mit höheren Leistungen rechnen können, was taugt dann dieses Angebot? Ist es dann nicht nur halb fertig bestenfalls?
    Schneider: Sagen wir mal so: Wir haben erst mal einen Grund reingebracht. Wir haben einen Grund reingebracht, dass überhaupt mal Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr gezahlt wird. Jetzt hat man die Voraussetzung geschaffen zu sagen, was muss ich im SGB II, im Sozialgesetzbuch II, bei Hartz IV im Volksmund genannt, tun, damit die Frauen auch was davon haben, und das sind natürlich dann am ehesten, was einem einfällt, Freibetragsregelungen, so dass sie mindestens einen Teil davon zusätzlich zu Hartz IV behalten dürfen und auch wirklich was davon haben. Ich will daran erinnern: Bis 2011, war das, durften diese Frauen, Alleinerziehende in der ersten Zeit, wenn sie ein Kind bekamen, auch was von dem Elterngeld behalten. Das wurde auch nicht alles abgezogen. Und das sind ja wirklich meist sehr junge Mütter, häufig brechen die ihre Ausbildung ab, weil ein Kind kommt, und die können wirklich jeden Cent gebrauchen. Da, denke ich, wäre es sicherlich eine Sache auch ein bisschen von Großmut zu sagen, dann behaltet den Unterhaltsvorschuss, der wird nicht voll angerechnet. Sie müssen sich vorstellen: Hartz IV heißt, ein Kind mit rund 300 Euro über den ganzen Monat zu bekommen. Das ist überhaupt nicht möglich. Deswegen: Die Frau Schwesig soll ihr Gesetz durchkriegen. Das halte ich für hoch vernünftig. Die Länder sollen sich da nicht weiter anstellen. Es geht da wirklich um relativ kleine Beträge, die zu zahlen sind, die außerdem gleich wieder den Kommunen ja zugutekommen im Moment. Und dann sollte man wirklich Freibeträge schaffen, so dass gerade diese vielen jungen Mütter auch was davon haben.
    "Es wird gefeilscht wie auf einem Basar"
    Barenberg: Sie haben ja die Länder erwähnt. Da sperren sich einige dagegen, weil sie sagen, wir können das nicht finanzieren, und man ringt mit dem Bund, wie man sich da finanziell einigen kann. Aber wenn Sie sagen, man kann über Freibeträge erreichen, dass mehr Leistungen fließen, heißt das dann nicht auch, dass der Finanzbedarf noch viel höher wird oder jedenfalls höher wird, als er im Moment angesetzt ist, dass die Länder noch mehr Argumente haben, sich dagegen zu sträuben?
    Schneider: Nein, nein! Bei den Freibeträgen ist es so: Im Moment müssten die Länder rund 500 mehr zahlen, den Vorschlägen von Frau Schwesig folgend, 500 Millionen. Und davon würde ein sehr großer Teil wieder bei den Kommunen landen, weil das ja bei Hartz IV eingespart wird nach der jetzigen Regelung. Es wird ja abgezogen. Würde man Freibeträge schaffen, würden die Kommunen von diesen 500 Millionen, die die Länder zahlen müssten, nicht ganz so viel mehr sehen, und das wäre der Effekt. Aber man muss sich jetzt wirklich vorstellen: Es geht hier um 500 Millionen. Es wird gefeilscht wie auf einem Basar. Ich halte das für unwürdig.
    Barenberg: Unwürdig, weil es auf dem Rücken, sagen wir mal, einer schwachen Gruppe in der Bevölkerung ausgetragen wird?
    Schneider: Es geht doch um die, die am dringendsten Geld brauchen. Wen kann man sich vorstellen, wer dringender Geld braucht als eine junge Frau, die keinen hat, der ihr existenziell hilft, die gerade ein Kind zur Welt gebracht hat? Die beiden können doch wirklich jeden Cent brauchen. Und ich denke, da muss man sich auch gelegentlich als Gesetzgeber auch mal einen Ruck geben und sagen, klar, da müssen wir anpacken. Ich glaube, im fünftreichsten Land der Welt sollte es möglich sein, jungen alleinerziehenden Frauen 152 Euro zukommen zu lassen.
    "Wir haben eine Rückholquote von 23 Prozent"
    Barenberg: Es gibt ja noch eine andere Seite, Herr Schneider, über die ich gerne noch mit Ihnen sprechen möchte, nämlich die Frage, wieviel Geld man von den säumigen Zahlern - meistens sind es ja Väter - eintreiben kann. Da sagt zum Beispiel der Oberbürgermeister von Leipzig, Burkhard Jung, auch von der SPD, die Städte und Gemeinden, die brauchen einfach mehr Werkzeuge, um dieses Geld einzutreiben. Und sein Vorschlag ist, Entzug des Führerscheins. Wäre das ein guter Vorschlag?
    Schneider: Ja, am besten bei Taxifahrern. - Nein, das ist natürlich absurd. Ich kann ja hier nicht mit so drakonischen Strafen auf Menschen zugehen und am Ende letztlich deren Existenzgrundlage möglicherweise vernichten. Das macht keinen Sinn. Und man muss auch möglicherweise dann den Bürgermeister von Leipzig enttäuschen. Es ist häufig ja einfach nichts zu holen. Die Frauen, die hier in Hartz IV sind und alleinerziehend sind, die Väter sind ja meist nicht Rockefeller. Mit anderen Worten: Das sind ja häufig dann auch Väter, die selber nicht sehr viel haben. Das heißt, da muss man wirklich nach wie vor davon ausgehen, dass man häufig nichts holen kann. Wir haben im Moment eine Rückholquote von 23 Prozent. Und lassen wir dies mal auf 30 Prozent steigern, dann wäre das schon gut. Aber ich würde jetzt nicht davon ausgehen, dass man sich das alles wiederholen kann.
    Barenberg: Aber es gibt ja auch die, die sich das schönrechnen oder dort rausschummeln, und da haben wir einen Bericht und dort klang an, dass man den Gerichten den Vorwurf macht, dass sie da nicht hart genug zupacken.
    Schneider: Was heißt hart genug zupacken? Man kann immer noch ein bisschen genauer hinschauen, so ähnlich wie bei Steuerprüfungen und anderem. Man muss natürlich jetzt sehen, dass das alles verhältnismäßig bleibt, wird da gefahndet, hinterhergegangen, möglicherweise vor Gericht gestritten um jede Unterhaltszahlung, und am Ende sind die sogenannten Entstehungskosten höher als das, was man reinholt. Das kann es dann auch nicht sein. Wie gesagt: Ich finde es gut, wenn man da härter anpackt. Ich finde es auch richtig, dass man schauen muss, dass jeder Vater auch seinen Pflichten nachkommt. Aber ich will da einfach auch deutlich machen: Man wird da möglicherweise, wenn man zu viel erwartet, enttäuscht sein am Ende.
    Barenberg: … sagt Ulrich Schneider, der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Ich bedanke mich für das Gespräch heute Morgen, Herr Schneider.
    Schneider: Nichts zu danken!
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.