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Verbraucherzentralen
Koalitionsvertrag bringt Fortschritte für den Konsumentenschutz

Die Konsumentenschützer haben zwar nicht alle ihre Wünsche im Koalitionsvertrag untergebracht. Doch haben Verbraucher zum Beispiel in Zukunft ein Recht darauf, dass ihre Daten im Netz gelöscht werden.

Von Stefan Maas |
    Weitgehend zufrieden mit dem, was Union und SPD für den Verbraucherschutz ausgehandelt haben, ist der Verbraucherzentrale Bundesverband. Der profitiert allerdings auch selber. Denn im Vertrag heißt es, dass die Zuwendungen an die Stiftung Warentest und an den Verbraucherzentrale Bundesverband erhöht werden sollen. Aber auch inhaltlich werden die Verbraucherzentralen gestärkt. Denn im Bereich Finanzmarkt und bei digitalen Angeboten sollen spezialisierte Verbraucherzentralen eine Marktwächterfunktion übernehmen, um früher auf Missstände hinweisen zu können. Die Stiftung Datenschutz soll in die Stiftung Warentest integriert werden.
    Verbraucher haben in Zukunft ein Recht darauf, dass ihre Daten, die sie im Netz hinterlassen, gelöscht werden. Auch mitnehmen sollen sie sie zukünftig können. Wichtig auch: IT-Hersteller und Dienstanbieter haften für Sicherheitsmängel bei ihren Produkten.
    Wenig zufrieden sind die Verbraucherschützer allerdings damit, dass die Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt werden soll, wobei bei diesem Thema noch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aussteht.
    Verschwunden aus dem Koalitionsvertrag sind auch die Pläne, den Breitbandausbau mit jährlich einer Milliarde Euro voranzutreiben.
    Positiv hingegen: der neue Sachverständigenrat für Verbraucherfragen – der die Politik, ähnlich wie die Wirtschaftsweisen, beraten soll. Das steht so im Koalitionsvertrag, aber es stand auch schon fest, als die Unterarbeitsgruppe Verbraucherschutz sich zum ersten Mal traf, denn diese Forderung war unstrittig.
    Ebenso wie die Begrenzung der Mieten – vor allem in Ballungsgebieten. Bei Wiedervermietung soll dort – zunächst in einem Zeitraum von fünf Jahren – die neue Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Erstvermietungen und Vermietungen nach umfassender Sanierung sind davon ausgenommen.
    Deutliche Ansagen. Das ist leider nicht überall so, findet Bärbel Höhn, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen:
    "Was zum Beispiel die Kennzeichnung von Lebensmitteln angeht, was zum Beispiel mehr Rechte auf dem Finanzmarkt angeht. Bei ganz konkreten Vorhaben, da bleibt sehr viel im Vagen."
    Ebenso wattigweich formuliert ist die Passage zum Thema Lebensversicherungen. Dort heißt es:
    "Wir wollen Lösungsvorschläge zum Umgang mit den Folgen eines lang anhaltenden Niedrigzinsumfeldes erarbeiten und generationengerecht im Interesse der Versichertengemeinschaft geeignete Maßnahmen zur Stärkung der Risikotragfähigkeit und Stabilität der Lebensversicherungen treffen."
    Für Axel Kleinlein, den Vorsitzenden des Bundes der Versicherten heißt das nichts Gutes für die Erträge der Versicherten. Er befürchtet, dass die große Frage, ob die Versicherten an den Bewertungsreserven beteiligt bleiben, damit weiter ungeklärt bleibt, nachdem die Lebensversicherer bereits Anfang des Jahres versucht hatten, den Gesetzgeber in ihrem Sinne zu beeinflussen. Aber noch ein weiteres Thema stört den Verbraucherschützer: Es geht dabei um die Lebensleistungsrente:
    "Der Passus sieht ja vor, dass besonders Geringverdiener, die langjährig eingezahlt haben in die gesetzliche Rentenversicherung, eine Aufstockung der gesetzlichen Rente bekommen sollen. Was aber gerne in der Darstellung dieses Passus vergessen wird, ist, dass die, die an diese Zusatzrente ran wollen, in jedem Fall auch privat vorgesorgt haben müssen. Das bedeutet, dass hier über die Hintertür eine Art Zwangsriestern für Geringverdiener kommt."