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Flüchtlingspolitik in der EU
EuGH-Gutachten: Rechtsverstöße von Ungarn, Tschechien und Polen

Ungarn, Tschechien und Polen weigern sich seit Jahren, sich an der Verteilung von Flüchtlingen in der EU zu beteiligen. Die EU-Kommission hat die drei Länder deshalb verklagt. Ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs bestätigt jetzt die Einschätzung der Kommission: Sie verstoßen gegen EU-Recht.

Von Paul Vorreiter | 31.10.2019
    Ein mit Menschen überfülltes Schlauchboot treibt auf dem Mittelmeer.
    Seenotrettung von Bootsflüchtlingen vor der libyschen Küste. 2016 (imago images / JOKER / Alexander Stein)
    Es ist eine der größten Sackgassen in der europäischen Migrationspolitik. Im Jahr 2015 hatte sich eine Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten in zwei Entscheidungen darauf geeinigt, bis zu 160.000 syrische und andere Flüchtlinge aus Griechenland und Italien umzuverteilen.
    Sich daran zu beteiligen, das verweigern Ungarn, Tschechien und Polen bis heute. Deswegen hatte die EU-Kommission bereits im Dezember 2017 gegen die Länder geklagt. Polens ehemalige liberal-konservative Regierung unter der damaligen Premierministerin Kopacz hatte der Flüchtlingsverteilung zwar noch zugestimmt, doch die Nachfolgeregierung der national-konservativen PiS-Partei sah sich daran nicht mehr gebunden.
    Solidarität bedeutet, Lasten zu teilen
    Polens neuer Ministerpräsident Morawiecki hatte argumentiert - sein Land zeige sich schon solidarisch, zum Beispiel mit Aufbauhilfe in Syrien und im Libanon und er betonte:
    "Wir sagen unseren europäischen Partnern: Als souveränes Land haben wir das Recht über unsere Migrationspolitik zu entschieden, wen wir aufnehmen und wen nicht."
    Die Frage, die heute von einer Gutachterin in Luxemburg zu klären war: Haben Polen, Ungarn und Tschechien gegen EU-Recht verstoßen, indem sie sich den Beschlüssen komplett verweigert haben? Die Gutachterin findet, ja.
    Sie argumentiert, die drei Mitgliedsstaaten dürfen eine rechtsgültige Maßnahme, mit der sie nicht einverstanden sind, nicht ablehnen, in dem sie sich auf den Schutz ihrer inneren Sicherheit und der öffentlichen Ordnung berufen. Auch widerspricht sie dem Vorwurf, der vorgesehene Mechanismus sei ineffizient. Es sei lösbar gewesen, trotz der Überprüfung zahlreicher Personen in kurzer Zeit die Sicherheit aufrecht zu erhalten. Außerdem dürfe jeder EU-Mitgliedsstaat erwarten, dass andere Mitgliedsländer ihren Pflichten nachkommen. Solidarität bedeute zwangsläufig, Lasten zu teilen.
    Von der Leyen will neuen Asyl- und Migrationspakt
    Dass die Einschätzung der Gutachterin bei den betroffenen Regierungen Eindruck hinterlässt, darf vor allem bei Polen und Ungarn bezweifelt werden. Beide Regierungen - die von Ministerpräsident Orban und seiner Fidesz-Partei als auch die polnische PiS haben die Anti-Migrationspolitik zur Kern-DNA ihrer Politik gemacht. In Polen dürfte sich die nationalkonservative Partei seit der Parlamentswahl in diesem Monat ohnehin in ihrem Kurs bestätigt fühlen, da sie ihre absolute Mehrheit noch ausbauen konnte.
    Bewegung in die festgefahrene EU-Migrationspolitik zu bringen wird auch eine Aufgabe für die künftige Kommissionspräsidentin von der Leyen sein. Sie hatte in ihrer Bewerbungsrede vor dem EU-Parlament in Straßburg einen Neustart versprochen:
    "I will propose a new pact on Migration and Asylum package and the relaunch of the Dublin reform"
    Einen neuen Asyl- und Migrationspakt und einen neuen Anlauf bei der Dublin-Reform; das hatte von der Leyen in Aussicht gestellt. In ihren politischen Leitlinien heißt es zudem, dass Mitgliedstaaten, die durch ihre geografische Lage dem größten Druck ausgesetzt seien, genügend Unterstützung geboten werden müsse.
    Ein Urteil gegen Polen, Tschechien und Ungarn im Streit um die Verteilung der bis zu 160.000 Flüchtlinge wird erst in einigen Monaten erwartet. Was in Luxemburg zur Entscheidung steht, betrifft dabei nur einen Bruchteil derjenigen Menschen, die im Jahr 2015 nach Europa gekommen sind. In dem Jahr hatten in der EU gut 1,2 Millionen Menschen einen Asylantrag gestellt.