DDR ab 1964
Reisefreiheit für Rentner
DDR-Bürger durften normalerweise nicht in den Westen reisen. Eine Ausnahme gab es ab dem Jahr 1964 für Rentner: Sie durften einmal pro Jahr ihre Verwandten in der Bundesrepublik besuchen. Hunderttausende machten von der Regelung Gebrauch.