Mittwoch, 01. Mai 2024

Bundeswahlausschuss
35 Parteien und politische Vereinigungen zur Europawahl zugelassen

Zur Europawahl im Juni sind in Deutschland 35 Parteien und sonstige politische Vereinigungen zugelassen.

21.04.2024
    Auf einem Hinweisschild steht oben links "DIe Bundeswahlleiterin", darunter steht in Großbuchstaben "Bundeswahlausschuss".
    Der Bundeswahlausschuss lässt 35 Parteien und andere politische Vereinigungen zur Europawahl zu. (picture alliance / dpa / Fabian Sommer)
    Wie der Bundeswahlausschuss in Wiesbaden mitteilte, treten sie mit gemeinsamen Listen bundesweit an oder wie etwa die CSU in Bayern mit Listen für nur ein Bundesland. Erstmals teilnehmen wird das "Bündnis Sahra Wagenknecht", außerdem die "Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch". Kritiker sehen in ihr einen Ableger der türkischen Regierungspartei AKP, was die Dava zurückweist. Zugelassen wurden ebenfalls die Klimaaktivisten der "Letzten Generation".
    Am 9. Juni werden insgesamt 720 Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. 96 davon werden aus Deutschland kommen. Anders als bei der Bundestagswahl gibt es bei der Europawahl keine Sperrklausel in Deutschland. Rechnerisch reicht weniger als ein Prozent der Stimmen, um einen Abgeordneten zu entsenden.
    Diese Nachricht wurde am 18.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.