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50+1-Regel
DFL mit Druck auf Investor Martin Kind

Ein Gericht hat heute entschieden, dass der Hannover 96-Geschäftsführer Martin Kind nicht vom Mutterverein abberufen werden durfte. Davon unbenommen steht Martin Kind seitens der Deutschen Fußball-Liga DFL verstärkt unter Druck, falls er sich zukünftig nicht an die Weisungen des eingetragenen Vereins hält.

Von Thorsten Poppe | 11.10.2022
Hannover-96-Fans protestieren am 31.07.2017 vor der HDI-Arena des Bundesligisten Hannover 96 in Hannover.
Hannover-96-Fans protestieren schon 2017 gegen die geplante Übernahme der Hannover 96 Management GmbH durch 96-Präsident Kind. (dpa/Peter Steffen)
Die Frage, um die es heute ging, war eigentlich ganz einfach: Durfte Hannover 96 Martin Kind als Geschäftsführer der ausgegliederten Profi-Gesellschaft des Clubs abberufen oder nicht?
Kind klagte gegen einen Gesellschafterbeschluss des eingetragenen Muttervereins. Nach seiner Deutung der Vereinssatzung hätte nur der Aufsichtsrat, der zwischen Verein und Profi-GmbH installiert wurde, entscheiden dürfen. Und Martin Kind bekam heute Recht. Richterin Annika Osterloh vom Landgericht Hannover:
„Das Gericht hat dabei festgestellt, dass der von der Gesellschafterversammlung der Beklagten gefasste Gesellschafterbeschluss, mit dem der Geschäftsführer Martin Kind abberufen worden ist, nichtig ist.“
Martin Kind ist seit vielen Jahren Investor bei Hannover 96. Er besitzt alle Anteile an der ausgegliederten Profi-Gesellschaft, ist seit 2019 aber nur noch deren Geschäftsführer und nicht mehr gleichzeitig auch Vorstandsvorsitzender des Muttervereins.
Der hat aber weiter das Sagen im Verein, so will es auch die Deutsche Fußball-Liga DFL. Mit der 50+1-Regel ist festgelegt, dass immer der eingetragene Verein das Sagen in einer ausgegliederten Profi-Gesellschaft haben muss.
Der neue Vorstand bei Hannover 96 handele entsprechend, erklärte Vorstandsmitglied Robin Krakau schon früher:
„Das sichert halt eben zu, dass der Verein Weisungen zum Beispiel erteilen darf. Und wir gehen ja damit auch vernünftig um. Also es ist jetzt nicht so, dass wir andauernd Weisungen an den Geschäftsführer der Profi-Gesellschaft rausschicken und schreiben!“

Weisungsrecht muss für 50+1-Regel erfüllt sein

Weil sich aber Martin Kind nicht an Weisungen gehalten hätte, kam es zur Abberufung. Der Mutterverein zählt dabei mehr als 100 Verstöße. Ohne ein Weisungsrecht des Vereins wäre die 50+1-Regel bei Hannover 96 aber faktisch ausgesetzt.
Das hat die Deutsche Fußball-Liga DFL auch noch einmal in einem Schreiben von Anfang Oktober betont, das unserer Redaktion vorliegt. Darin heißt es:
„Sollte diese Grundvoraussetzung nicht erfüllt sein, sodass das Weisungsrecht faktisch ins Leere liefe, wäre die Vereinbarkeit (…) mit der 50plus1-Regel deutlich in Frage gestellt!“
Sollte sich Martin Kind also zukünftig als amtierender Geschäftsführer der Profis nicht an diese Regelung halten, drohen seitens der DFL Konsequenzen. Diese könnten dann nicht nur ihn alleine betreffen, sondern auch die Profi-Mannschaft von Hannover 96.