Parlamentarisches Kontrollgremium
Abgeordnete wählen Geheimdienst-Kontrolleure - Reichinnek verfehlt Mehrheit

Die Kandidatin der Linksfraktion für das Parlamentarische Kontrollgremium, Reichinnek, hat bei der Wahl die erforderliche Zustimmung der Abgeordneten nicht erhalten. Auch die beiden AfD-Kandidaten Hess und Otten verfehlten die notwendige Mehrheit.

    Abgeordnete der Fraktionen sitzen im Plenum während der Debatte über die Mietpreisbremse und zulässige Miethöhe.
    Abgeordnete sitzen im Bundestag. (picture alliance/dpa/Carsten Koall)
    Reichinnek erhielt nach Angaben von Bundestagsvizepräsidentin Lindholz 260 Ja-Stimmen bei 258 Nein-Stimmen, allerdings gab es auch 27 Enthaltungen und 42 ungültigen Stimmen. Neben drei Unions-Abgeordneten und zwei SPD-Vertretern ist mit dem Grünen-Politiker von Notz künftig nur noch ein einziger Oppositionsabgeordneter in dem Ausschuss vertreten.
    Zuvor hatte der Bundestag beschlossen, dass ihm nur noch neun Mitglieder statt bisher 13 angehören sollen. Für diesen Vorschlag der Koalition stimmten die Fraktionen von Union, AfD, SPD und Die Linke. Die Grünen enthielten sich demnach. Die Mitglieder werden von ihren Fraktionen nominiert, müssen im Parlament aber eine absolute Mehrheit erhalten.
    An der Nominierung Reichinneks für das Gremium hatte es vor der Abstimmung Kritik gegeben, vor allem aus der CSU. Für eine Wahl war sie auch auf Stimmen aus der Union angewiesen. Die Linke kritisierte die Nicht-Wahl Reichinneks scharf. "Die Union hat aus der Wahl zu diesem wichtigen Gremium ein partei- und personalpolitisches Machtspiel gemacht", erklärte Ko-Fraktionschef Pellmann. CDU/CSU hätten "vorab eine über Parteigrenzen hinweg anerkannte und beliebte Politikerin öffentlich diskreditiert".

    Aufgaben und Geheimhaltung

    Das Parlamentarischen Kontrollgremium überwacht die Geheimdienste, bekommt Zugang zu sensiblen Informationen - es hat etwa Akten- und Dateieneinsicht - und tagt unter strenger Geheimhaltung in einem abhörsicheren Raum. Im auch oft mit der Abkürzung "PKGr" bezeichneten Kontrollgremium berichten der Auslandsnachrichtendienst BND, der Verfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst mindestens einmal pro Monat und in aktuellen Lagen auch kurzfristig über ihre Arbeit. Dabei geht es unter anderem um terroristische Bedrohungen, die Verfestigung verfassungsfeindlicher Netzwerke sowie um Spionagefälle. Die gewählten Mitglieder dürfen außerdem Angehörige der Nachrichtendienste befragen und haben Zutritt zu allen Dienststellen der drei Nachrichtendienste.
    Anders als die Ausschüsse des Bundestages, die nach einer Wahl erst einmal nicht zusammenkommen und sich erst neu konstituieren müssen, tagt das PKGr unabhängig von Wahlen.
    Diese Nachricht wurde am 26.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.