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Abstimmung im NRW-Landtag
WDR-Aufsichtsgremium soll größer werden

Im Landtag von Nordrhein-Westfalen wird heute über ein neues WDR-Gesetz abgestimmt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll infolgedessen transparenter und bürgernäher - und damit zukunftsfähiger werden, lautet es aus der rot-grünen Landesregierung.

Von Vivien Leue | 27.01.2016
    Der Intendant des Westdeutschen Rundfunks (WDR), Tom Buhrow, posiert am 08.10.2013 in der Innenstadt von Köln
    Intendant des Westdeutschen Rundfunks (WDR), Tom Buhrow (picture alliance / dpa - Rolf Vennenbernd)
    Das neue WDR-Gesetz sieht eine schrittweise Reduzierung der Werbezeiten in den Radioprogrammen des Westdeutschen Rundfunks vor. Das hatten private Radiowellen schon lange gefordert. Sie kritisierten, dass der WDR mit seiner Marktmacht die Preise kaputt mache. WDR-Intendant Tom Buhrow warnte, sollte es zu Einbußen bei den Werbeeinnahmen kommen, müsse der WDR mit Kürzungen reagieren.
    Laut Gesetzentwurf sollen im kommenden Jahr täglich nicht mehr 90 Minuten, sondern nur noch 75 Minuten Werbung laufen - und das nur noch auf höchstens zwei Wellen. Im Jahr 2019 soll die Werbezeit dann nur noch maximal eine Stunde am Tag auf einer Welle betragen.
    Rundfunkrat hat künftig 60 Mitglieder
    Außerdem soll der Rundfunkrat aufgestockt werden: Statt bisher 49 hätten dann 60 Mitglieder Platz - so sollen auch Verbände und gesellschaftliche Gruppen mitsprechen dürfen, die bisher nicht vertreten waren. Der Rundfunkrat ist bei öffentlich-rechtlichen Sendern das höchste Aufsichtsgremium, das unter anderem die Programmgestaltung kontrolliert.
    Ein weiterer, von vielen ersehnter Änderungsvorschlag betrifft Kooperationen des Westdeutschen Rundfunks mit anderen Medienhäusern. Im Gesetzentwurf wurde der Paragraf über die Zusammenarbeit mit anderen Rundfunkanstalten deutlich erweitert - er fasst jetzt Kooperationen mit "Dritten" ein.
    Damit könnte das neue Gesetz den viel zitierten Rechercheverbund aus WDR, NDR und "Süddeutscher Zeitung" legitimieren. Bisher bewegte sich der Rechercheverbund nach Meinung vieler Kommentatoren in einer rechtlichen Grauzone - der Vorwurf kam auf, die "Süddeutsche Zeitung" werde mit Rundfunkbeiträgen quersubventioniert. Künftig sollen bei solchen, auf Dauer angelegten Kooperationen allerdings Richtlinien bestimmt und öffentlich gemacht werden.