Samstag, 20. April 2024

Archiv


ACTA ad acta

Der Text des multinationalen Anti-Fälschungs-Handelsabkommens ACTA sollte von den Vertragsstaaten ratifiziert werden, ohne dass deren Abgeordneten die geheimen Zusatzprotokolle bekannt sind. Das lehnten zunächst die Parlamente Polens, Tschechiens sowie Litauens ab - und nun vorerst auch Deutschland.

Von Wolfgang Noelke | 11.02.2012
    Wenn zum Beispiel weltweit verteilte Teams grenzüberschreitend gemeinsam neue Produkte oder Software entwickeln, würde ein international gültiger Urheberrechtsschutz mit gleichen Rechten und Pflichten Rechtssicherheit und Vertrauen schaffen. Doch das jetzt beschlossene Handelsabkommen greift nach Ansicht des Vorsitzenden des Vereins "Digitale Gesellschaft", Markus Beckedahl tief in deutsche Grundrechte ein, weil es laut Vertragstext nationale Provider für eventuelle Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden mit verantwortlich machen soll.

    "Wir haben in Großbritannien, was ja als Vorbild gilt für so eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung, erste Provider, die in Echtzeit Datenverkehr nach Urheberrechtsverletzung überwachen und dann ihre Kunden maßgängeln. Da werden dieselben Technologien eingesetzt, wie die chinesische Regierung sie einsetzt, um den Dalai Lama aus dem Netz herauszubekommen, also Deep-Packet-Technologien. Und das ist eine Forderung, die auch Rechteinhaber in Deutschland stellen in ihren offiziellen Forderungskatalogen an die Bundesregierung. Das verletzt unser Fernmeldegeheimnis und ist eine Unverschämtheit, dass so etwas gefordert wird."

    Sehr bedenklich, so Beckedahl, sei die Vereinbarung, dass Geräte und Software, die dazu geeignet seien, Urheberrechtsverletzungen zu begehen, beschlagnahmt werden dürfen:

    "Wenn da halt Formulierungen drinstehen, dass halt Kopierwerkzeuge, Hilfsmittel beschlagnahmt werden können, dann klingt das für Viele erstmal so, als ob man jetzt am Grenzübergang fürchten muss, sein Smartphone zu verlieren, weil da ja vielleicht sogenannte Raubkopien von Musik drauf sein könnten, wo man jetzt nicht beweisen kann an der Grenze, dass man die legal über das Internet gekauft hat oder die CDs zu Hause rumliegen hat."

    Das wäre auch ohne ACTA heute schon möglich, sagt der Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz Thomas Stadler – allerdings mit einem gravierenden Unterschied:

    "Im deutschen Recht gibt es dazu wenigstens noch einen vernünftigen Rechtsschutz. Und das ist ja auch ein Punkt, den Rechtswissenschaftler an diesem ACTA- Abkommen sehr stark kritisieren, unter anderem deshalb, weil die Gefahr natürlich besteht, manche Staaten schaffen jetzt Regelungen bis an die Grenze dessen, was ACTA fordert, ohne gleichzeitig Rechtsschutz für den Betroffenen vorzusehen – und dann kann es in der Tat passieren, dass hier sehr großzügig Gegenstände beschlagnahmt werden und man anschließend wenig Möglichkeit hat, sich gegen diese staatlichen Maßnahmen zu wehren."

    Laut Stadler würde ACTA Deutschland zu keiner weiteren Verschärfung der Gesetze verpflichten, denn hier herrsche – im Gegensatz zu anderen EU- Staaten sowieso - schon das strengste Urheberrecht:

    "Diese vagen Formulierungen in völkerrechtlichen Verträgen, die sind ja nicht ungewöhnlich und kommen ja meistens auch daher, dass im Laufe der Verhandlungen ein zwei Staaten sagen, diese Regelung gefällt uns eigentlich jetzt nicht, die müssen wir jetzt irgendwie abschwächen oder softer formulieren, dass hier keine Umsetzungsverpflichtung besteht. Gleichwohl kann's natürlich sein, das sie es dann doch in eine bestimmte Richtung umsetzen."

    Zum Beispiel in eine mögliche "Vorratsdatenspeicherung Light", denn eine in ACTA vorgesehene mehrstufige Verwarnung möglicher Urheberrechtsverletzer, so Markus Beckedahl, Vorsitzender des Vereins "Digitale Gesellschaft", wäre ohne Speicherung personenbezogener Daten nicht möglich:

    "Keiner käme auf die Idee von der Deutschen Post zu fordern, dass diese Warnbriefe verschicken soll, wenn ich Ihnen einen kopierten Zeitungsartikel zuschicke. Wenn man Provider dazu verpflichten will – ob freiwillig oder unfreiwillig, Warnbriefe an ihre Kunden zu verschicken, dann muss ja irgendwo gespeichert werden, dass ein Kunde schon mal eine Warnmeldung bekommen hat. Das ist noch die ungeklärte große Frage, wo diese Rechtsverletzer-Datenbank denn gespeichert werden soll. Bei den Providern? Oder schaffen wir da, wie in Frankreich eine eigene Behörde? Hier gibt es viel mehr Fragen, als Antworten, wie man das Ganze datenschutzfreundlich und Grundrechtsschonend lösen möchte. Ich bin der Meinung, das geht gar nicht."

    Nach Litauen, Tschechien und Polen wird jetzt auch Deutschland den ACTA- Vertrag nicht ratifizieren. Bundesjustizministerin Leutheusser Schnarrenberger äußert sich dazu im Ihrem Videoblog:

    "Wir sehen keinen Gesetzgebungsbedarf in Deutschland zur Änderung des Urheberrechts. Internetprovider sind keine Hilfssheriffs."