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Adrian Mutu
Teure Niederlage

Seit Jahren fordert der englische Klub FC Chelsea, dass ihm sein ehemaliger Spieler, der Rumäne Adrian Mutu, 17 Millionen Euro zurückzahlt. Hintergrund ist ein Dopingvergehen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein Urteil gefällt, das Chelseas Position stärkt und für Mutu teuer werden könnte.

Von Heinz Peter Kreuzer |
    Chelsea hatte Mutu 2004 entlassen, nachdem der rumänische Stürmer positiv auf Kokain getestet und für sieben Monate gesperrt worden war. Außerdem verlangt der Premier-League-Klub seitdem Schadensersatz wegen Vertragsbruchs in Höhe von etwa 17 Millionen Euro von Mutu.
    Die Instanzen des Fußball-Weltverbandes bestätigten Chelseas Ansprüche in dieser Höhe. 2009 unterlag der frühere rumänische Nationalspieler auch vor dem Internationalen Sportschiedsgerichtshof. Der CAS bestätigte das FIFA-Urteil – ebenso wie das Schweizer Bundesgericht als Berufungskammer des CAS.
    Berufung in letzter Instanz abgelehnt
    Doch Adrian Mutu versuchte es weiter. Er zog vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Mutus Standpunkt: Der CAS sei bei seiner Entscheidung nicht unabhängig oder unparteiisch gewesen.
    Denn einer der Schiedsrichter sei Partner einer Anwaltskanzlei gewesen, die die Interessen des Chelsea-Besitzers Roman Abramovich vertrete. Diese Berufung hat der Menschenrechts-Gerichtshof jetzt abgelehnt – als letzte Instanz. Mutus Recht auf ein faires Verfahren vor dem CAS sei nicht verletzt worden.
    Auch Beschwerde von Claudia Pechstein abgelehnt
    Sein ehemaliger Klub FC Chelsea reagierte auf diese Entscheidung mit der Ankündigung, alle Rechtsmittel auszuschöpfen, um den geforderten Schadensersatz in Höhe von etwa 17 Millionen Euro von Adrian Mutu einzutreiben. Die juristische Grundlage für mögliche Klagen von Chelsea wurde mit dem Urteil der FIFA und der Bestätigung des CAS gelegt.
    Mutus Beschwerde wurde gemeinsam mit der von Claudia Pechstein verhandelt. Auch sie hatte die Unabhängigkeit des CAS angegriffen, auch ihre Beschwerde wurde abgelehnt. Allerdings sprach der Europäische Gerichtshof ihr eine Entschädigung in Höhe von 8.000 Euro zu, weil der CAS ihr keine öffentliche Anhörung gewährt habe. Dadurch sei ihr Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden.