Was muss ein Arzt den Behörden melden, was darf er auf keinen Fall nach außen tragen und wie soll er reagieren, wenn ihn jemand um Sterbehilfe bittet? Aufklärungspflicht, Schweigepflicht, Datenschutz und gesetzliche Bestimmungen, diese Punkte können sich für Mediziner zur rechtlichen Fallen entwickeln. Deshalb hält Peter Gaidzik, Institutsleiter für Medizinrecht an der Privatuniversität Witten-Herdecke, rechtliche Grundkenntnisse in der medizinischen Ausbildung für unabdingbar. Mehr Sicherheit für Patient und Arzt kann es nur geben, wenn genauere Kenntnisse über Arzthaftungsrecht, Arztstrafrecht, ärztliches Berufsrecht, Kassenarztrecht und die Gestaltung von Arzt- und Praxisverträgen vorhanden sind. Bislang wurden die Rechte von Patienten von Ärzten und Pflegepersonal häufig als eine Bedrohung empfunden. Eine ganz andere Auffassung fordert Institutsleiter Gaidzik: "In dem Moment, in dem mir bewusst ist, dass der Patient nicht nur Objekt meiner Behandlungsleistung ist, sondern auch Rechtssubjekt, Träger von Rechten und Pflichten, gehe ich anders mit ihm um". Weiteren Handlungsbedarf sieht Peter Gaidzik im Rahmen der Gutachtertätigkeit, die Mediziner ausüben dürfen. "Auf der Grundlage von medizinischen Sachverständigengutachten werden jährlich Milliarden umgesetzt. Diese Gutachten sind nicht zertifiziert und hinsichtlich ihrer Qualität nicht kontrolliert. Das ist ein deutliches Manko unserer Medizinausbildung". Lücken in der Medizinausbildung will das neue Institut auch durch Weiterbildungsmöglichkeiten für Ärzte schließen.
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Fakultät für Medizin an der Universität Witten/Herdecke
Über den Institutsleiter Dr. med. Peter Gaidzik
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