Dienstag, 19. März 2024

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Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Staatsrechtler Möllers: "Erstaunlich, dass der Bund so unvorbereitet ist"

Man sehe dem neuen Infektionsschutzgesetz an, "dass es sehr schnell geschrieben wurde", kritisierte der Staatsrechtler Christoph Möllers im Dlf. Problematisch sei zum Beispiel, dass nur noch vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Maßnahmen geklagt werden könne.

Christoph Möllers im Gespräch mit Michael Köhler | 18.04.2021
In Köln gelten seit Samstagnacht 0 Uhr Ausgangsbeschränkungen.
Die Koordination von Politik und Verwaltung funktioniere nicht und es gebe eine Krise in der Planung, kritisierte der Staatsrechtler Christoph Möllers im Dlf (dpa/picture alliance/Geisler-Fotopress)
Der Verfassungsrechtler Christoph Möllers hat die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes als problematisch bezeichnet. Möllers sagte im Deutschlandfunk, unter anderem entstehe der Nachteil, dass nur noch vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Maßnahmen geklagt werden könne, und es keinen Rechtsschutz mehr über die Verwaltungsgerichte gebe. Ihn irritiere zudem, dass man dem Gesetz ansehe, dass es sehr schnell geschrieben wurde. Es sei eine selbstgemachte Eile entstanden, die mit schlechter Vorbereitung zu tun habe und nicht mit der Pandemie.
Christoph Möllers imi Porträt
Der Staatsrechtler Christoph Möllers (imago / photothek)
Möllers stellte klar, dass der Bund schon seit jeher die Gesetzgebungskompetenz für den Infektionsschutz habe. Es sei eher ungewöhnlich gewesen, dass ein Jahr lang die Ministerpräsidentenkonferenz über die Maßnahmen entschieden habe. Institutionell erfolge nun eine Normalisierung. Es sei jedoch erstaunlich, dass der Bund unvorbereitet sei.
Oberhausen, Ruhrgebiet, Nordrhein-Westfalen, Deutschland - Ausgangssperre in Oberhausen von 21 bis 5 Uhr, die Stadt Oberhausen informiert über ein Display die Bevölkerung in Zeiten der Coronapandemie beim zweiten Lockdown am Tag vor Heiligabend.
Staatsrechtler: "In der Stunde der Not hören verfassungsrechtliche Bindungen nicht auf"
Der Staatsrechtler Uwe Volkmann warnt vor Fallstricken eines geänderten Infektionsschutzgesetzes. Für einzelne Maßnahmen müsse die Verhältnismäßigkeit geprüft werden.
Es sei die klassische Aufgabe der Exekutive, Dinge zu antizipieren und Vorlagen für Probleme zu entwickeln. Trotzdem habe man seit dem Herbst erlebt, dass vom politischen Prozess nicht vorweggenommen wurde, was passiert, obwohl in Deutschland Ressourcen und Geld vorhanden seien. Die Koordination von Politik und Verwaltung funktioniere nicht, und es gebe eine Krise in der Planung.
Wie das Infektionsschutzgesetz geändert werden soll
Nach einem Jahr Pandemie soll künftig der Bund einheitliche Maßnahmen vorgeben können. Das Bundeskabinett hat hierfür ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen. Ein Überblick.

Leute mit Ideen würden zu selten gehört

Fehlervermeidung sei der Imperativ, wohingegen wenig Wert darauf gelegt werde, Ideen zu entwickeln. Leute, die Vorschläge machten, würden selten gehört. Das vorhersehbare Zuspätkommen könne so nicht weitergehen. Denn wenn man Dinge vorwegnehme, brauche man nachher weniger Freiheitseinschränkungen.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.