Jahreswechsel
Änderungen 2026: CO2-Emissionen und Deutschlandticket werden teurer

Im kommenden Jahr wird das Deutschlandticket erneut teurer und ein höherer CO2-Preis könnte sich auf Heiz- und Spritkosten auswirken. Außerdem greifen einige neue EU-Vorgaben - so müssen KI-generierte Inhalte im Internet als solche erkennbar sein. Was sich sonst noch für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert, finden Sie hier.

    Fahrgäste vor einem Regionalexpress am Bahnsteig eines Haupftbahnhofs.
    Der Preis für das Deutschlandticket steigt erneut. (imago / Jochen Tack )

    Stromnetzentgelte sinken

    Die Gebühren, die Stromkunden für die Nutzung der Stromnetze zahlen, sinken im kommenden Jahr in den meisten Regionen. Ein staatlicher Zuschuss sorgt dafür, dass die Verteilnetzentgelte im Schnitt um 2,2 Cent pro Kilowattstunde sinken. Regional gibt es allerdings Unterschiede und in einigen Gegenden steigen die Netzentgelte auch an. Die Gebühr macht laut Bundesnetzagentur rund 30 Prozent des Strompreises aus.

    Gasnetzentgelte steigen

    Die Gebühren für die Gasnetze steigen an. Hintergrund ist der absehbare Rückgang der Gaskunden im Zuge der Energiewende. Die Gasnetzbetreiber dürfen ihre Netze deshalb bereits jetzt schrittweise abschreiben, um die Kosten auf die derzeit noch vorhandene größere Zahl von Endkunden zu verteilen. Allerdings fällt zugleich die Gasspeicherumlage weg.

    Deutschlandticket wird teurer

    Das Deutschlandticket verteuert sich im Januar von 58 Euro auf 63 Euro im Monat. Nach einer Preissteigerung um 18,4 Prozent im vergangenen Jahr erhöht sich der Preis damit schon wieder deutlich - um 8,6 Prozent.

    CO2-Preis steigt

    Der Preis pro Tonne ausgestoßenes CO2 durch die Verbrennung von Heizöl, Erdgas, Diesel und Benzin wird im kommenden Jahr erstmals durch die Versteigerung von Emissionszertifikaten bestimmt. Bislang lag der Preis fix bei 55 Euro. Allerdings ist die CO2-Abgabe zunächst noch auf 65 Euro pro Tonne gedeckelt. Die Spritpreise könnten dadurch um mehrere Cent steigen. Bei Ölheizungen wirkt sich der CO2-Preis stärker aus als bei Gasthermen. 

    Bisphenol-A-Verbot in Lebensmittelverpackungen

    Im kommenden Jahr tritt ein weitreichendes EU-Verbot des Stoffel Bisphenol A in Lebensmittelverpackungen in Kraft. Bisphenol A gilt wegen seiner endokrinen Wirkung im menschlichen Körper als gefährlich. Allerdings gibt es lange Übergangsfristen für viele bereits im Markt befindliche Ein- und Mehrwegverpackungen. Verbraucherschützer kritisieren, dass deswegen nicht erkennbar sei, ob es sich um ein Material nach der neuen Regelung ohne oder nach der alten mit BPA handelt.

    Widerrufsbutton in Online-Shops

    Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig einen im Internet geschlossenen Vertrag einfach per Mausklick auf einen Button widerrufen können. Eine EU-Richtlinie, die diesen Widerrufsbutton vorschreibt, greift ab dem 19. Juni 2026. Die deutsche Umsetzung dieser Richtlinie läuft noch. Die Pflicht soll für Unternehmen gelten, die Vertragsschlüsse über eine Website oder App anbieten.

    "Buy now, pay later" nur mit Kreditprüfung

    Die Möglichkeit, bei Einkäufen die Bezahlung zu einem späteren Zeitpunkt auszuwählen, wird strenger reguliert. Künftig gelten gemäß einer EU-Richtlinie auch für Kleinkredite unter 200 Euro und mit kurzen Laufzeiten die Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf für Deutschland verabschiedete die Regierung im September, er wird noch im Bundestag beraten.

    KI-Kennzeichnung wird Pflicht

    Mit Künstlicher Intelligenz (KI) generierte Texte, Bilder, Audioangebote und Videos müssen künftig als solche erkennbar sein. KI-Anwendungen müssen ihre Inhalte dann kennzeichnen. Bis August soll die Bundesregierung dies umsetzen.

    Gesetz gegen Greenwashing

    Werbeaussagen zur Umweltwirkung von Produkten müssen laut neuer EU-Regel künftig klar verständlich sein und auf anerkannten Umweltleistungen beruhen oder durch zertifizierte Nachhaltigkeitssiegel belegt werden. Der Bundestag verabschiedete im Dezember das entsprechende deutsche Gesetz.

    Honig-Transparenz

    Auf Honiggläsern müssen künftig genauere Angaben zum Ursprungsland gemacht werden. Ab Juni greift eine im Jahr 2024 beschlossene Reform der sogenannten EU-Frühstücksrichtlinien, die für mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher sorgen soll. Die Angabe "Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern" reicht dann nicht mehr aus - auf dem Etikett muss stehen, zu wieviel Prozent der Honig aus den jeweiligen Ländern stammt.

    Keine Käfighaltung von Legehennen mehr

    Zum 1. Januar 2026 läuft eine letzte Ausnahme vom Verbot von Käfighaltung von Legehennen in Deutschland aus. Allerdings dürfen Eier aus Käfighaltung weiterhin importiert werden. Bei rohen Eiern können Verbraucher die Haltungsform anhand des Erzeugercodes herausfinden - bei verarbeiteten Eiern allerdings nach wie vor nicht.

    Rückgabe von Elektroschrott

    Künftig soll es einfacher sein, Elektroschrott wie etwa E-Zigaretten zu entsorgen. Das entsprechende Gesetz nimmt den Handel stärker in die Pflicht: Geschäfte, die Einweg-E-Zigaretten verkaufen, müssen diese künftig verpflichtend zurücknehmen und darüber aufklären. Bis Mitte des Jahres müssen Geschäfte dafür Sammelstellen mit einem einheitlichen Logo einrichten. An kommunalen Wertstoffhöfen müssen die Mitarbeitenden Elektroschrott und Batterien sortieren - nicht die Verbraucherinnen und Verbraucher. Große Batterien, wie sie in E-Bikes und E-Scootern zum Einsatz kommen, können ab Januar im Wertstoffhof und im Fachhandel abgegeben werden.
    (mit Material der Deutschen Presse-Agentur)
    Diese Nachricht wurde am 14.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.